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Sini fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wielange muß man einer Baufirma Zeit (Frist) geben für eine Nachbesserung?

Bei Pflasterarbeiten Murks und Pfusch, habe 50% angezahlt wielange darf ich diese Frist setzen zur Nachbesserung, darf ich das Geld solange zurückhalten bis die Arbeiten zufrieden stellend gelöst sind?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wir sind auch gerade beim Hausbau und hatten Ärger mit den Verputzern... wir haben auch einen Teil angezahlt. Mittlerweile ist es so, dass wir drei Mahnungen geschrieben haben, dass sie den Auftrag ordnungsgemäß beenden sollen. Dies ist nicht geschehen. Nach den drei Mahnungen darf man vom Vertrag zurücktreten. Problem ist nur, dann jemanden zu finden, der die Arbeiten beendet. Ist immer blöd, wenn man eine andere Firma für bereits begonnene Arbeiten beauftragen soll.

    Ich an Deiner Stelle würde das Geld bis zur Fertigstellung einbehalten... Das ist ja Dein gutes Recht. Solange Du noch nicht alles bezahlt hast, haben sie ja auch noch den Ansporn, weiter zu machen.

    Ich drücke Dir trotzdem die Daumen, dass es alles gut klappt und Du Dich nicht mehr allzu lange darüber ärgern mußt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal in die sogenannte VOB (Das ist die Biebel des Handwerks)

    Verdingungsordnug für Bauleistungen.

    www.vob-online.de

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In der jetzigen Zeit, es ist ja noch kein Bodenfrost angesagt kannst du ihnen 4 Wochen Zeit geben mit der ersten Abmahnung, danach musst die Firma erneut abmahnen mit erneuter aber kürzerer Zeitsetzung, und dann bist du raus aus dem Vertrag.

    Pfusch muss man nicht bezahlen, aber das muss meistens noch durch einen Sachverständigen geklärt werden und davor scheuen die meisten Bauherren, denn das verursacht Kosten, und damit rechnen diese Firmen.

    Wenn du Glück hast kannst du sogar dein bereits gezahltes Geld zurückverlangen, aber dann wird diese Firma wohl die Finger heben und insolvent werden.

    Gruß

    Franky

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