Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Muss ich dem Jugendamt bescheid sagen?
Meine Tochter 16 fast 17 Jahre alt möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen.Mein Einverständis hat sie.Von finanzieller Seite ist alles geregelt.Muss ich dem Jugendamt Bescheid geben?
Wir haben bis jetzt noch nie was mit dem Jugendamt zutun gehabt
15 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bis zum 18 Lebensjahr haben in der Regel die Eltern oder eine Elternteil das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern Du mit dem Umzug Deiner Tochter einverstanden bist, geht das das Jugendamt nichts an.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, muÃt Du nicht. Meine Tochter ist damals auch mit 17 mit ihrem Freund zusammengezogen, hatten auch schon ein Kind zusammen, dadurch war zwar das Jugendamt für das Kind da, jedoch haben wir niemand von dem Auszug nach der Geburt verständigt. Gab keine Probleme
- AppelpieLv 5vor 1 Jahrzehnt
Da deine Tochter noch nicht volljährig ist ,bist du für deine Tochter verantwortlich.Das heiÃt du kannst rechtlich belangt werden ,wenn etwas schief geht.
Ich würde zum Jugendamt gehen und mir dort Rat holen,bevor Du vielleicht Ãrger bekommst...................
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Wenn sie dein Einverständnis hat, geht das klar.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Katja_KleinLv 5vor 1 Jahrzehnt
nein ihr eltern habt doch das aufenthaltbestimmungsrecht also brauchst du es auch nicht zu melden!
- vor 1 Jahrzehnt
Ich finde das wenn ihr als Eltern damit einverstanden seit dann kann das Jugendamt nicht tun es sei den ihr habt mit dem Jugendamt Probleme und die ein Auge auf euch geworfen hat dann müsst ihr das melden.
- krummelasLv 5vor 1 Jahrzehnt
bis vor ein paar jahren riskierte man noch, auf grund des kuppelparagrafen angezeigt zu werden.ich glaube es war § 169 StGB, auch § 180 war sowas.Aber Gott sei Dank gilt das nicht mehr.
Quelle(n): berufliche Erinnerung - vor 1 Jahrzehnt
hallo,
deine tochter ist 16 fast 17 da reicht es wenn die eltern ihr einverständniss geben genauso wäre es auch wenn sie jetzt bei dir ankommt und sagt das sie heiraten möchte.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, solange du und die Eltern ihres Freund nichts dagegen habt gibt es keine Problem. Aber ab 16 braucht man generell nicht mehr Bescheid zu sagen.
Quelle(n): Meine Meinung