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Muss ich dem Jugendamt bescheid sagen?

Meine Tochter 16 fast 17 Jahre alt möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen.Mein Einverständis hat sie.Von finanzieller Seite ist alles geregelt.Muss ich dem Jugendamt Bescheid geben?

Update:

Wir haben bis jetzt noch nie was mit dem Jugendamt zutun gehabt

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bis zum 18 Lebensjahr haben in der Regel die Eltern oder eine Elternteil das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern Du mit dem Umzug Deiner Tochter einverstanden bist, geht das das Jugendamt nichts an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, mußt Du nicht. Meine Tochter ist damals auch mit 17 mit ihrem Freund zusammengezogen, hatten auch schon ein Kind zusammen, dadurch war zwar das Jugendamt für das Kind da, jedoch haben wir niemand von dem Auszug nach der Geburt verständigt. Gab keine Probleme

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da deine Tochter noch nicht volljährig ist ,bist du für deine Tochter verantwortlich.Das heißt du kannst rechtlich belangt werden ,wenn etwas schief geht.

    Ich würde zum Jugendamt gehen und mir dort Rat holen,bevor Du vielleicht Ärger bekommst...................

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Wenn sie dein Einverständnis hat, geht das klar.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nein ihr eltern habt doch das aufenthaltbestimmungsrecht also brauchst du es auch nicht zu melden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde das wenn ihr als Eltern damit einverstanden seit dann kann das Jugendamt nicht tun es sei den ihr habt mit dem Jugendamt Probleme und die ein Auge auf euch geworfen hat dann müsst ihr das melden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bis vor ein paar jahren riskierte man noch, auf grund des kuppelparagrafen angezeigt zu werden.ich glaube es war § 169 StGB, auch § 180 war sowas.Aber Gott sei Dank gilt das nicht mehr.

    Quelle(n): berufliche Erinnerung
  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    deine tochter ist 16 fast 17 da reicht es wenn die eltern ihr einverständniss geben genauso wäre es auch wenn sie jetzt bei dir ankommt und sagt das sie heiraten möchte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur, wenn deine Tochter dem Jugendamt unterstellt ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, solange du und die Eltern ihres Freund nichts dagegen habt gibt es keine Problem. Aber ab 16 braucht man generell nicht mehr Bescheid zu sagen.

    Quelle(n): Meine Meinung
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