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Was kann man als Bürger tun gegen das "Mannesmannurteil" ???

Es muß doch möglich sein etwas zu tun gegen dieses Skandalurteil !!!!!!

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schau dir mal den Paragrafen an:

    Strafprozessordnung: Einstellung nach § 153a:

    Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Auflagen eingestellt werden. Geregelt ist das in Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Neben einer Wiedergutmachung des Schadens gehören zu den möglichen Auflagen die Zahlung eines Geldbetrags zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder an die Staatskasse. Als Auflage kann auch das Erbringen sonstiger gemeinnütziger Leistungen erteilt werden. Wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Die Angeklagten gelten dann als unschuldig.

    Da kommts mir echt hoch, wenn ich sowas lese.

    Das schreit gerade zu nach Korruption und Schmiergeldern, bietet hierfür die ideale Vorlage.

    Dass die feinen Herren genüg Asche haben um so ein Richterlein und ein Staatsanwältchen zu schmieren liegt auf der Hand. Vorraussetzung für diese Aktion ist anscheinend nur das "Einverständnis aller am Prozess beteiligten".

    Woher soll letzteres kommen, wenn nicht durch korruption?

    Die gleiche geschichte spielte sich ja auch gerade bei diesem Schiedsrichterskandal (Hoyzer) ab, mit Freispruch!

    ...und ich habe in meinem Kuh-Dorf einen Strafzettel bekommen, wegen "Parken in Fahrtrichtung links"...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Boykottiert Siemens Vodafone und die andern gewinner des Betruges. Das ist die einzige Change die zu treffen. Dort wo es den am meisten weh tun. Beim Geld

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider nur diese Frage beantworten!

    Alle, bei dieser Fehlentscheidung beteiligten Personen gehören Ihrer sämtlichen Ämter (Plus streichung der Pension) enthoben! Denn DIESES Urteil wurde mit Sicherheit nicht "Im Namen des Volkes" verkündet! Weiterführender Korruption wurde hiermit Tür und Tor geöffnet! Die Strafe zahlen betreffende Herren doch sowieso nur aus der Portokasse !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vorbei ist vorbei

    und

    "Glücklich ist ..wer vergisst..was nicht mehr zu ändern ist"

    Übrigens hackt auch im Tierreich keine Krähe einer

    anderen 1 Auge aus! War schon immer so ....Siehst Du

    Gruß aus Belgien!

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  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was man in 1948-49 tun konnte. Fast oder gat nichts.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was willst du als kleines Licht hier in einem Rechtsstaat tun?

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was willst Du ändern, wenn Reiche sich ihren Freispruch kaufen können ? Macht mit, werdet reich mit dubiosen Mitteln und wenn es dem Gericht nicht gefällt, dann bestecht sie doch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider nix nix nix

  • Bense
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Dich in den Bundestag wählen lassen, Justizminister werden und bestimmte Gesetzesänderungen anregen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gar nichts kann man da tun - leider. Man kann nur die "Deutsche Bank" abstrafen, indem man z.B. sein Konto zu einer anderen Bank verlegt, keine Aktien mehr kauft. Dann werden sie sich überlegen müssen, ob Herr A. noch zu halten ist.

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