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Unterhalt - Zahlung?
Kann keine Unterhalt an Tochter zahlen, weil er kein Arbeitslosengeld mehr hat. Sie bekommt Unterhalt vom Sozialamt. Bekommt sie weiter Unterhalt vom Sozialamt, wenn sie volljährig ist.
7 Antworten
- little hawkLv 6vor 1 Jahrzehnt
Geht kein Kindesunterhalt ein, besteht die Möglichkeit, bei den UnterhaltsvorschuÃkassen der Jugendämter Unterhaltsvorschuà zu beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist identisch mit den Regelbeträgen abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Diese Leistung kann für maximal 6 Jahre solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat in Anspruch genommen werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei Volljährigkeit bekommt sie Unterhalt nur dann weiter wenn sie in Ausbildung(Lehre) oder auf eine weiterführende Schule -Universität geht, allerdings nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten,so meine ich bekommt sie nur dieses Hartzgeld. Aber ich denke mal, dass sie bestimmt arbeiten gehen kann-für sie allemal besser! Erkundige Dich auf dem Jugendamt, Sozialamt-sie müssen Dir Auskunft geben.
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- vor 1 Jahrzehnt
Solange Sie Schule macht oder ähnliches ja.Das Amt bezahlt übrigens nur einen Vorschuss.Bei Wiederaufnahme von Arbeit,kommt der Gerichtvollzieher.
- sterndale72Lv 5vor 1 Jahrzehnt
ja aber wenn du wieder erwerbstätig bist musst du zumindest einen teil an das sozialamt zurückzahlen