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Unterhalt - Zahlung?

Kann keine Unterhalt an Tochter zahlen, weil er kein Arbeitslosengeld mehr hat. Sie bekommt Unterhalt vom Sozialamt. Bekommt sie weiter Unterhalt vom Sozialamt, wenn sie volljährig ist.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eigentlich nicht. Unterhalt bekommt man nur bis 18.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geht kein Kindesunterhalt ein, besteht die Möglichkeit, bei den Unterhaltsvorschußkassen der Jugendämter Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist identisch mit den Regelbeträgen abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Diese Leistung kann für maximal 6 Jahre solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat in Anspruch genommen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Volljährigkeit bekommt sie Unterhalt nur dann weiter wenn sie in Ausbildung(Lehre) oder auf eine weiterführende Schule -Universität geht, allerdings nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten,so meine ich bekommt sie nur dieses Hartzgeld. Aber ich denke mal, dass sie bestimmt arbeiten gehen kann-für sie allemal besser! Erkundige Dich auf dem Jugendamt, Sozialamt-sie müssen Dir Auskunft geben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du weiter blechen müssen, du dich nix drücken, verstanden?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange Sie Schule macht oder ähnliches ja.Das Amt bezahlt übrigens nur einen Vorschuss.Bei Wiederaufnahme von Arbeit,kommt der Gerichtvollzieher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja aber wenn du wieder erwerbstätig bist musst du zumindest einen teil an das sozialamt zurückzahlen

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