Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Mietminderung durch nicht mehr nutzbaren Kellerraum?

Nach einer Überschwemmung durch einen starken Regenschauer ist mein im Mietvertrag erwähnter Kellerraum nicht mehr zumutbar. Der Putz bröckelt von Wand und Decke und der Raum riecht sehr streng.

Habe ich Anrecht auf Mietminderung und falls ja, wie hoch könnte die sein?

Update:

Danke an die Antwort-Schreiber, außer an Nick.

Ich wünsch Dir möglichst bald einen Keller voller stinkender Brühe. (Deiner Antwort zu urteilen wohnst Du aber noch bei Mama)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Kellerraum darf eigentlich wegen eines Kellerschauers nicht überschwemmt werden. Der Vermieter muss die Schwachstelle finden und reparieren lassen, so dass es nciht nochmal passiert und er muss den Raum wieder gebrauchbar machen. Tut er dies nicht, hat man auf jeden Fall Grund zur Mietminderung. Ob man dies auch während der Bauarbeiten hat, weiß ich nicht. Mein Tipp: Gehen sie zum Mieterverein, für wenig Geld beantworten sie ihre Fragen und werden, wenn nötig für Sie tätig, sogar ein Anwalt wird Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt, natürlich ohne weitere Kosten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke, das ist ein Grenzfall, den du auf gar keinen Fall "selbst in die Hand" nehmen solltest.

    Damit meine ich, dass du nicht einfach so die Miete mindern sollst - denn das muss "Hand und Fuß" haben.

    Erst einmal musst du deinen Vermieter auf die Missstände aufmerksam machen und ihn auffordern, diese abzustellen. Das würde ich auf alle Fälle schriftlich machen!

    Reagiert er darauf nicht, würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen - der kann dir dann ganz genau sagen, ab wann du welchen Betrag der Miete einbehalten darfst.

    Quelle(n): eigener Ärger mit einem Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    als erstes müsstest du deinem Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen und ihn bitten, diese zu beseitigen, dies sollte schriftlich geschehen, damit du einen Naschweis hierüber hast. Du musst ihm eine "angemessene" Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Sollten die Mängel nicht beseitigt werden, kannst du die Miete mindern, über die Höhe würde ich mich beim Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt erkundigen, brauchst dich ja nicht dort persönlich beraten lassen sondern versuchen dort am Telefon vielleicht eine Auskunft zu erhalten, damit dir nicht noch Kosten dadurch entstehen.... wenn dein Vermieter nett ist, und du das ganze auch durch ein Gespräch mit ihm klären könntest, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass du den Keller sanierst oder sanieren lässt, er aber die Kosten hierfür trägt....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sagen 5-10% kann man da schon mindern.

    schau mal hier...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Löwin
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Brauchst du rat weil du ärger mit dein Vermieter hast oder Tipps

    www.deutscher mieterschutzbund.de oder bei google rechte über mietminderung eingeben.

    Viel glück,damit wirst du in deinen fall auf jedenfall was erreichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich wäre mit einer Mietminderung sehr vorsichtig. Der Kellerraum ist ein Nebenraum, für den die Benutzbarkeit nicht direkt zutrifft. Auf alle Fälle mit dem Vermieter sprechen und ihm den Mangel schriftlich ankündigen. Vielleicht hat er einen Ersatzkeller. Wichtig ist vor allem, dass er informiert wurde. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man eine Rechtsberatung (wo auch immer ) in Anspruch nimmt. Willst Du, das den Vermieter wegen 2-5 % der Miete schlecht auf Dich zu sprechen ist? Meist wird bei Gericht ein Vergleich geschlossen, die auf 50% ausgeht. Ist es das Wert??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es bei einem Mieterschutzverein oder bei der Verbraucherzentrale nachfragen, die kennen sich mit den rechtlichen Fragen aus. Vielleicht hilft es weiter. Mieterschutzvereine setzen eine Mitgliedschaft voraus.

  • QT
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Na klar,

    aber die Mietminderung hängt von deinem aktuellen Mitpreis und von der Kellergröße ab.

  • Nick
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist doch wohl höhere gewalt, was kann der vermieter dafür?

    wenn du nur auf mietminderung spekulierst, dann zieh aus und verschone den armen vermieter künftig vor dir.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.