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Kann man seinen Schadensfreiheitsrabatt weitergeben? Z.b. an einen Fahranfänger.?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, das ist bei fast allen Versicherungen möglich:

    "Eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse ist bei den meisten Gesellschaften möglich. In der Regel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie selbst das Auto gefahren sind. Es kann auch nur der Rabatt übernommen werden, den Sie selbst aufgrund Ihrer Führerscheindauer hätten erfahren können. Außerdem können Rabatte nur von Verwandten 1. Grades und/oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen übernommen werden."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist günstiger den Wagen als Zweitwagen einstufen zu lassen. Vor allem dann wenn es ein Fahranfänger ist. Der Fahranfänger steigt verhältnismäßig günstig ein und kann sich so selber einen Rabatt erfahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    meine stiefmutter hat mir ihre schadensfreiheitsklasse übertragen. nachdem ich vor 3 jahren einen autounfall hatte wäre ich auf eine unsumme an versicherungsbeiträgen hochgestuft worden...ich bin dann in die versicherung meiner stiefmutter gewechselt und bin nun bei 65%.

    das ist auf jeden fall möglich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Problem hatte ich auch. Wollte die Prozente meiner verstorbenen Mutter übernehmen, als ich das Auto auf meinen Namen umgemeldet habe. Das ging nicht, weil ich noch garnicht so lange den Führerschein besitze um überhaupt schon so weit unten zu sein. Du könntest aber das Auto des "Fahranfängers" auf deinen Namen anmelden oder als Zweitwagen...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bin jetzt zwar kein Versicherungsfachmann, aber das würde keinen Sinn machen: ein Fahranfänger ist aufgrund seiner fehlenden Fahrpraxis und Schadensfreiheit in der höheren Schadensklasse. Dein Rabatt ist sozusagen die "Belohnung" an Dich, weil Du Deiner Versicherung ja "nichts" gekostet hast, weil sie keinen Unfallschaden regulieren mußte. Diese "Belohnung" muß sich jeder selber verdienen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst ihn weitergeben. benutzen kann ihn ein fahranfänger allerdings nur für die zeitspanne seit der er den führerschein besitzt.

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