Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist man als Radfahrer verpflichtet auf dem Radweg zu fahren?

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich finde es blöd wenn man den Radweg nicht benutzt , wenn man auf der Straße fährt gefärdet man sich und andere !!!!! Nach meiner Meinung ist die Strafe zu niedrig (10Euro) das ist genauso wie nicht blinken , die Leute überlegen nicht wie gefährlich es so schon auf der Straße ist!!!!! Ich fahre selber Rad aber nur im Notfall aur der Straße lieber fahre ich einen Umweg , möchte ja mein Leben geniesen und der Gestank von Autos gehört net dazu..... !!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, man ist verpflichtet

  • vor 1 Jahrzehnt

    laut STVO ja,wenn sie in einem ordentlichen Zustand ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, ansonsten machst du dich strafbar, wenn dir auf der straße etwas passiert und ein radweg vorhanden ist. außerdem steht es in der StVO.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    ja unbedingt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip Ja weil radfahrwege sind zur Sicherheit der Radfahrer angelegt und müssen genutzt werden (Autos dürfen ja auch nicht auf den Radweg)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein ist nicht verpflichtet auf dem radweg zufahren!!!!

    ich fahre viel auf der Straße ausser nacht da benütze ich den Radweg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es besteht

    keine Verpflichtung

    einen Radweg zu benutzen, der nicht mit einem blauen Schild mit Radsymbol gekennzeichnet ist (Einzelsymbol oder kombiniert mit Fußgängersymbol). Nicht beschilderte Radwege dürfen benutzt werden, jedoch nur in Fahrtrichtung rechte Radwege.

    Ist ein Schild vorhanden, besteht die Benutzungspflicht.

    Ausnahme: Mit einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (z.B. für Radsportler) oder

    wenn der Radweg wegen Straßenschäden oder Witterungsverhältnisse (z.B. Schnee) nicht benutzt werden kann.

    Im Übrigen: Ein Radweg darf von der Behörde nur beschildert und damit benutzungspflichtig gemacht werden, wenn er bestimmte Anforderungen an Breite, Verlauf und Zustand erfüllt. Diese Anforderungen kann man in der Verwaltungsvoschrift zu § 2 Straßenverkehrsordnung nachlesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei den bisherigen Antworten vermisse ich den Hinweis auf das blaue "Radweg"-Schild, an dem man die Benutzungspflicht erkennt. Nicht jeder möchte ja vor Ort jedes Mal mit Maßband Größe und Zustand vermessen bevor er den Radweg benutzt oder eben nicht.

    Also blaues Schild: Benutzungspflicht

    Mal davon abgesehen stehen diese Schilder jedoch leider vielerorts an üblen Pisten, so dass ich es gern auch mal ignoriere. In einigen Städten gibt es auch regelrechte Klagewellen gegen die Benutzungspflicht auf bestimmten Strecken...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Wenn du es nicht machst, bekommst du einen Bußgeld.

    Du bekommst auch dann ein Bußgeld, wenn du entgegen der Fahrtrichtung auf einem Radweg (also auf dem linken, statt dem rechten Radweg) fährst.

    Außerdem bekommst du bei einem Unfall eine Teilschuld, auch wenn du den Unfall nicht verschuldet hast.

    Quelle(n): Eigenerfahrung.
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.