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Yo fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen Sozialhilfeempfänger umziehen?

Hallo, ich möchte wissen, ob Sozialhilfeempfänger von Niedersachsen nach Baden-Württemberg umziehen dürfen.

Danke!

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja natürlich. Du musst im Rahmen der geforderten Richtlinien umziehen. D.h. es gibt ein Maß an qm das man nicht überschreiten darf, eine max. Kaltmiete UND wenn man weiter raus zieht- d.h. in eine andere Ortschaft muss man sich auch an die Richtlinien der Gemeinde halten (sind meist viel viel strenger als in den Großstädten selbst) Der Umzug wird gezahlt, in dem man einen LKW gestellt bekommt die Leute die einem helfen muss man selbst zusammentreiben, den Fahrer für den LKW auch. Wenn man selber nicht in der Lage ist sich eine Wohnung gemessen dieser Regeln zu suchen, melde dich beim Wohnungsamt, die suchen dir eine und weisen dich zu. Du hast die Möglichkeit zu 2 Wohnungen "nein" zu sagen, die dritte musst du allerdings akzeptieren. Das Warten auf eine vom Wohnungsamt zugewiesene Wohnung kann allerdings bis zu 6 Monaten dauern.Selbst suchen ist etwas schwer, da Vermieter ungern Sozialhilfeempfänger in nicht vorgeschriebene Sozialwohnungen ziehen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bstimmt ....aber du muss einen grund haben ...ARBEITSTELLE

    so wei ich weiss bekommt auch auch einen umzugswagen und hilfe

  • Ich
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    gut , dass du fragst ich wollte das auch gerade fragen,

    möcht nämlich aus (MV) umziehen, vielleicht nach BadenWürtemberg oder so... wegen Lehrstellen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, darfst Du das. Mußt Dich dann halt nur bei dem dortigen Amt anmelden und die gleichen Angaben machen wie hier. Sicherheitshalber empfehle ich Dir aber, dies VORHER mit dem für Dich jetzt zuständigen Amt abzuklären.

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  • tommy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    na logisch wenn sie einen Arbeit platz hast dadurch , bekommen sie sogar den Umzug bezahlt .

    tommy

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist doch ein Menschrenrecht, dass die Wahl des Wohnortes frei ist. Also kann dir der Staat - selbst als Sozialhilfeempfänger - das nicht verwehren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja sie duerfen umziehen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum nicht, wir sind ein freies Land,

    aber ob Vater Staat den Umzug bezahlt ist fraglich,

    ausser es liegt ein sehr wichtiger Grund vor z.b. ein neuer Job!!!

    Ansonsten nur auf eigene Kosten.

    Was ich auch für richtig halte!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar darf man umziehen. Du musst es halt nur dem Amt melden und dich an die Vorgaben halten wegen Wohnungsgröße und Miete. Ansonsten ist das überhaupt kein Problem.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich

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