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Morgens um halb fünf Radarkontrollen ist das noch legal?

Letze Woche Freitag ist mir morgens um halb fünf auf dem Weg zur Arbeit folgendes aufgefallen. Ein Streifenwagen steht in der Auffahrt zu einem Lebensmitteldiscounter durch ein Gebüsch und die Dunkelheit geschützt. Davor steht ein Polizist und schiesst die Schnellfahrer mit ner Laserpistole ab. Zum Glück hatte ich einen Schleicher vor mir und kam nicht vorbei. Was wäre wenn die einen abblitzen ist das genauso teuer wie Tagsüber?Ist übrigens in einem reinen Industriegebiet passiert.

Update:

Auch wenn es sich anders angehört hat, ich fahre stets gem. der geschwindigkeitsvorgabe, halte an Zebrastreifen, fahre Schritt in Spielstr. , parke dort auch nicht. Mein einziges Verkehrsvergehen bestand darin das ich 5 Euro zahlen musste wegen parken ohne Parkscheibe dies allerdings nur weil mein Kind in die Notaufnahme musste.Ich nötige niemanden, benutze nict meine Lichthupe oder drängle. Ich trinke kein alkohol wenn ich fahre usw. Ich bin mir der Verkehrsregeln durchaus bewusst und beachte sie auch. Fährt nachts allerdings ein Autofahrer beide Fahrstreifen benutzend innerhalb eines Industriegebietes 45, kann es passieren das ich überhole und innfolge dessen über 50 komme. In dieser Situation war ich nämlich.

Danke für eure antworten.

PS:Habe meinen Führerschein seit 1 Jahren ohne einen Unfall verursacht zu haben.

Update 2:

Soll 16 Jahre heißen, sorry

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja - es ist genauso teuer.

  • .
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Schilder mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten doch auch Tag und Nacht.

    Damit dürfte sich das wohl beantworten.

    Bei dem, der so etwas fragt, ist immer davon auszugehen, dass er sich nicht gerne an die Verkehrsregeln hält.... um es mal vorsichtig auszudrücken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei kann zur jeder Tages und Nachtzeit blitzen. Fahr nach den Regeln der STVO und du hast keine Probleme.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist das Problem?

    Es wird geprüft, ob sich die Fahrzeugführer an die Verkehrsregeln halten. Diese Regeln schützen die Allgemeinheit. Wer sich nicht daran hält muss es lernen. Das klappt meistens durch "Geld". Wer es dann noch immer nicht versteht, der muß andere Maßnahmen erdulden.

    Dabei spielt es doch keine Rolle, wann und wo Regelverstöße erfolgen.

    Wer das erste mal zu Schaden gekommen ist, weil sich ein anderer nicht an die Regeln gehalten hat, sieht das ganze vielleicht nicht mehr ganz so "locker".

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das is legal, einfach nur so schnell fahren wie es erlaubt ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).

    Diese Kontrollen und Regelungen gelten 24Stunden und 365Tage im Jahr. Egal zu welcher Tageszeit. Wer Nachts zu schnell ist, ist auch Tags zu schnell.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo? Was ist das denn für ein quatsch? Du hast dich zu allen Uhrzeiten an die Verkehrsregeln zu halten. Somit kann die Polizei auch zu allen Zeiten kontrollieren ob du das auch tust.

    Bußgeld nach Uhrzeit. Echt super. Dann fühlen sich aber nachher noch die Schichtarbeiter bevorzugt oder für was auch immer du plädieren würdest.

  • vor 4 Jahren

    Ja, da bist du wohl in die typische Katzenfalle getappt. Katzen sind wie kleine Uhren. Sie merken sich ganz genau, wenn der Mensch um welche Zeit ihnen Zuneigung gibt, d.h. einmal getan, fordert das Kätzchen es immer wieder ein. Bleib konsequent und verweigere Dich morgens. Aber spiele mit Deinem Kätzchen auch immer zur gleichen Zeit. Hab Geduld, es wird sich wieder einrenken!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geschwindigkeitsüberschreitungen werden immer begangen. Eine Kontrolle ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erforderlich, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Fälschlicherweise wird es immer mit "Abkassieren" hingestellt. Die Geschwindigkeitsüberprüfung sollte immer dort erfolgen, wo Beobachtungen der Polizei ergaben, dass besonders schnell gefahren wird und dadurch Personen gefährdet werden.

    Wer sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, verhält sich verkehrsgerecht und hat nichts zu befürchten.

    Das Verwarnungsgeld oder Bußgeld ist nicht an die Tages- oder Nachtzeit gebunden.

    Es gibt einen Bußgeldkatalog (im Internet kann Einsichtnahme genommen werden), der entsprechend der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Verwarnungsgeld (geringfügige Überschreitung) oder ein Bußgeld (für erhebliche Überschreitung) vorsieht.

    Wenn hier gesagt wird, dass der Ort in einem Industriegebiet liegt, dann wird man dort die Erfahrung gemacht haben, dass hier besonders schnell gefahren wird und dadurch die Gefährdung Anderer erheblich ist (Unfallhäufigkeit?!)

    Kika

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja - natürlich!

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