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Kündigungsrecht bei Miethaus?

Fakten:

Haus seit 30 Jahren gemietet.

Gemäß Vetrag 1 Jahr Kündigungsfrist seitens des Mieters.

Mieterschutzbund sagt, daß es richtig sei.

Internet sagt 3 Monate.

Was stimmt?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Staffelung für Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen ist angepasst worden. Hierdurch ergibt sich nur eine Vergünstigung für den Mieter

    Bisher galten die gestaffelten Kündigungsfristen für Mietverhältnisse sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Das soll sich nun dahingehend ändern, dass für den Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist gilt; unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.

    Bisher galten diese Fristen für beide Parteien gleichermaßen. Für Mietverträge, die unter 5 Jahren liefen, war eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten. Bei Laufzeiten zwischen 5 und 8 Jahren verlängerte sie sich auf 6 Monate. 9 Monate waren abzuwarten bei Laufzeiten zwischen 8 und 10 Jahren und darüber schließlich 12 Monate.

    Diese Staffelung soll nun nur noch für den Vermieter bindend sein. Maximal kann sie sich bis auf 9 Monate erhöhen, statt bisher auf 12 Monate.

    Ergänzend hierzu hat der Bundesgerichtshof im Juni 2003 folgendes Urteil gefällt:

    Die vor knapp zwei Jahren eingeführten mieterfreundlichen Kündigungsfristen gelten nicht für ältere Mietverträge.

    Mietverträge, die vor der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 gemietet hat, kann dem Urteil zufolge nur nach den früheren Fristen kündigen.

    Die neue Regelung hebt also bestehende Vereinbarungen nicht auf.

    Während früher Fristen zwischen drei Monaten und einem Jahr galten, können nach dem neuen Recht Mieter generell innerhalb von drei Monaten kündigen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn der Vermieter dir kündigt ist die Kündigungsfrist wie im Vertrag 1 Jahr . Wenn du kündigst ist die Frist 3 Monate . Das 1Jahr kannst du verkürzen , wenn du Nachmieter bringst .

    Quelle(n): selbst Vermieter ,
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    also ich meine das es mittlerweile so ist. Das Getzetzt hatt sich so geändert das man egal wie lange man in einem Mitvertrag ist das es nur noch 3 Monate Kündigungsfrist hat. Aber im zweifel einen Anwalt der sich im Mietrecht kennt fragen. Lg Vera

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die gesetzliche Kündigungsfrist ist immer 3 Monate.

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  • A,
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Gesetz ist geändert worden zum Schutz der Mieter. Die Frist kann drei Monate betragen, wenn Du das möchtest..

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