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Hausverbot in öffentlicher Schule?
kann man für einen hausverbot in einer öffentlichen schule, den man nie in mündlicher oder schriftlicher form erhalten hat, bestraft werden , wenn man dessen unwissend die schule betreten hat (um aufs klo zu gehen) und somit den "hausfrieden" gebrochen hat. und von der polizei wie ein schwer verbrecher abgeführt wurde obwohl man keinen wiederstand geleistet hat.
ich bin dort mal für ein jahr zu schule gegangen jetzt zum glück nicht mehr, außer aufs klo wollte ich nur einen freund besuchen der leider nicht da war.
Ist das Strafbar??
ps das ich hausverbot habe ist mir erst von den polizisten gesagt worden als sie mich aus der schule "entfernten"
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kannst Du etwa Gedanken lesen ? - Fast müßte ich das vermuten, denn Du sagst, Du hättest das Hausverbot nie in mündlicher oder in schriftlicher Form erhalten. Ja, wie denn sonst ?
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Hauverbot ist gültig und keiner wird sich das aus den Ãrmeln gesogen haben.
Auch halte ich es für eine bewuÃte Provokation, wenn ein so mit Hausverbot belegter ausgerechnet auf dem genannten Schulklo Gassi gehen muÃ!
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt.Sofern die Schulleitung Strafantrag gestellt hat ist die Anzeige von der Polizei aufgenommen worden.Augenscheinlich hat man sie noch in sehr "guter"Erinnerung.Rechnen sie mit einem Strafverfahren.Es steht zu vermuten,das hier noch einige Rechnungen offen waren,die jetzt von ihnen bezahlt werden müssen.Wer ist jetzt wohl der lachende.Man sieht sich im Leben immer 2 mal.
- bollaugLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn ein Hausverbot ausgesprochen ist dann ist es auch gültig. Egal ob Du es hören wolltest oder nicht. Und zudem haben Fremde in einer Schule nichts zu suchen es sei denn Sie werden eingeladen. Und das bist Du offenbar nicht.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wie kommst du denn auf so eine frage? ich glaub aber kaum, dass man dafür bestraft werden kann. auÃerdem stelt sich die frage in wessen interesse das ist jemanden für so was zu verhaften zu lassen.