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Wieviel Zeit darf ein Hartz IV-Empfänger für ein Ehrenamt aufbringen, damit ihm keine Leistungen gekürzt werde

Ein Hartz IV-Empfänger ist Vorsitzender eines anerkannten mildtätigen selbstlosen Vereins. Er will mit seinem Verein über das Arbeitsamt MAE-Arbeitsplätze schaffen, was bisher ohne Begründung immer abgelehnt wurde. So arbeitet er und ein "harter Kern" selbst im Verein. Wieviel Stunden am Tag/Woche darf er "ehrenamtlich arbeiten" damit ihm keine Leistungskürzungen ins Haus stehen - da er ja dem AA zur Verfügung stehen muß!!!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    Er bekommt für dieses Ehrenamt kein Geld, dem zu Folge kann man ihm auch keins anrechnen, denn welche Grundlage würde man da nehmen können.

    Ehrenamt ist eh nicht zu bezahlen. Aber er will Arbeitsplätze schaffen im Verein, das heißt der Verein verfügt über Einnahmen, damit die Arbeitnehmer auch bezahlt werden können.

    Ein gemeinnütziger Verein geht am Ende eines Geschäftsjahres mit Plus Minus Null aus einem Geschäftsjahr hervor. Also muß alles was eingenommen wird, ich nehme an aus Beiträgen der Mitglieder, wieder investiert werden.

    Dagegen spricht dann auch nichts, wenn damit Arbeitskräfte im Verein bezahlt werden, solange die Sozialabgaben ebenfalls abgeführt werden und Steuern bezahlt werden.

    Das kollidiert dann aber wieder mit der Gemeinnützigkeit, denn der Verein darf in der Regel auch nur ehrenamtliche Mitglieder haben. Somit wäre auch die Ablehnung des Arbeitsamtes zu verstehen, denn als Vorsitzenbder eines solchen Vereins hat man dann, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt, soviel zu tun, das er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

    An dem Sprichwort ist was dran;

    "Man kann nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen!" oder???

    Ganz liebe Grüse

    tempika

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß, dass es früher wirklich mal auf unter 15 Std. wöchentlich begrenzt war, egal ob du überhaupt was verdienst dabei. Also mit Menschenverstand lässt sich die Frage leider nicht beantworten.

    Es stand ziemlich in der Kritik, aber ich weiß nicht, ob es inzwischen geändert wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn er eine Aufwandsentschädigung bekommt, dann darf er davon nur soviel wie ein 1€ Jobber behalten, der Rest wird gekürzt. An Stunden darf er soviel arbeiten, dass seine Behmühungen um eine feste Arbeit (Bewerbung, Stellenanzeigen, u.s.w.).nicht beeinträchtigt wird. Und er muss seine Termine bei der Arge einhalten.

    Eine genaue Stundenzahl für unentgeldliche Arbeit gibt es nicht.

    Und gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und noch einmal genau die Richtlinien für die MAE Tätigkeit anschauen und die Arbeitsplätze danach beantragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da gibt es beim AA eine Broschüre, wo drin steht, wieviel Stunden man zur Verfügung stehen muß. Ansonsten würde ich mal direkt beim Amt wegen eventueller Sonderregelungen für Ehrenämter nachfragen! Auch wegen der Frage, ob dieses Ehrenamt nicht als reguläre Arbeit anerkannt wird.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    So lange er dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht, ist die "Amtszeit" wohl eher unwichtig!

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