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Alleinerziehend.....was würde mir zustehen?

ch werde mich wohl demnächst von meinem Mann trennen müssen . Da ich aber noch in Elternzeit bin und voraussichtlich erst nächstes Jahr wieder arbeite, würde mich interessieren ob jemand weiss, was mir an Wohnungsgröße (mit einem Kleinkind) und Unterhalt so zusteht?

Update:

@Sabine.....ich komme aus Bonn. Erziehungsgeld ist jetzt ausgelaufen. Bekomme daher nur Kindergeld.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo. also ich weiß das bei uns 401 euro mietzuschuss übernommen werden aber das ist höchstens. du bekommst dein kindergeld und erziehungsgeld. vom arbeitsamt bekommst du dein lebensunterhalt.also wenn du willst werde ich mich etwas schlau machen.wo kommst du denn her???gruss sabine

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist wohl klar,dass Du dir Gedanken darüber machst wie Du mit deinem Kind über die Runden kommst! Es gibt Formulare darüber wieviel und was dir zusteht,das bekommst Du im Jobcenter/Arbeitsamt! Auch über die Grösse der Wohnung usw.

    Alles Liebe...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...das wichtigste haben dir die anderen ja schon genannt.

    Aber denk bitte daran, wenn die Scheidung durch ist, dass du und dein Kind, euch selber bei der Krankenkasse anmelden müßt. Vorrausgesetzt natürlich, dass du nicht deine eigene Krankenversicherung hast.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wohnungsmäßig sind es ca. 60-65 m². Das Kindergeld steht dir zu und der Unterhalt für dein Kind - von deinem mann - wird über die Düsseldorfer Tabelle errechnet (gibts beim jugendamt) Dein Ex muss dir solange du nicht arbeiten kannst (z. B. bis das Kind in den Kindergarten kommt) auch Unterhalt zahlen.

    Weiteres kannst du bei deinen Ämtern erfragen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    geh einfach mal zur pro familia oder carritas die sind total nett, beraten dich und helfen dir sogar bei allen anträgen und formularen .... dafür muss man sich auch nicht schämen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für eine Wohnung stehen Dir 60 Qm zu. Unterhalt für Dich und das Kind klärst Du am besten mit einem Rechtsanwalt. Miete usw wird vom Amt bezahlt. Um Harz 4 kommst Du wohl nicht ganz rum.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schade das du nicht andere Probleme hast......

    denk doch mal an dein Kind

    und zieh dir die Düsseldorfer Tabelle runter wenn´s dir nur um´s Geld geht

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