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Muss ein Lehrer (moralisch oder rechtlich) einen planbaren Krankenhausaufenthalt in die Ferien legen?
Er erhält dafür ja eine Krankschreibung, die im aber nichts nützt, weil er ja keine Ferientage gut geschreiben bekommt wie bei anderen Beamten, Angestellten oder Arbeitern.
Ich wollte übrigens Antworten ohne Vorurteile
12 Antworten
- sternfahrer2000Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Urlaub dient ausschließlich der Erholung! Also er muss es nicht in den Ferien machen lassen!
MFG
Sternfahrer
- FranzLv 5vor 1 Jahrzehnt
Rechtlich steht es jedem Arbeitnehmer frei die Zeit für solche Angelegenheiten selber zu wählen. Auch in der freien Wirtschaft wird aber Wert darauf gelegt, das planbare Krankenhausaufenthalte abgesprochen werden. Das sollte bei Beamten nicht anders sein. Bei Lehrern käme dann noch hinzu, das die Ferien für Lehrer nicht ausschlieÃlich zur Erholung sonder auch für dienstliche Zwecke wie Unterrichtsvorbereitung, Besprechungen usw. genutzt werden. Dies würde in erheblichem MaÃe dafür sprechen, das man als Lehrer einen Krankenhausaufenthalt mit der Schule abspricht und nach Möglichkeit in die Ferien verlegt.
- vor 1 Jahrzehnt
Gini, wie kommst du denn darauf? Es gibt sicher Lehrer, die es sich leicht machen, aber wer seinen Beruf nur ein bisschen ernst nimmt, hat nicht wirklich so viel Freizeit und Urlaub wie du sagst!
Schule geht heute auch bis um 16 Uhr und danach stehen Korrekturen, Vorbereitungen des Unterrichts und von Klassenarbeiten an. Und während der Ferien gibt es Feriendienst, an dem man auch in der Schule sein muss und 2-3 Tage vor Ferienende beginnen die Vorbesprechungen für Organisation des Stundenplanes etc. Klassenfahrten, Elternabende und Eltern, die zuhause anrufen nicht zu vergessen...
Ich finde es wirklich ätzend, dass viele Leute so tun, als ob es das reine Vergnügen wäre, Lehrer zu sein!
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- vor 1 Jahrzehnt
Moralisch würde ich sagen, dass er sich ruhig krank schreiben lassen sollte, obwohl er es hätte planen können. Wie es rechtlich aussehen könnte? In Deutschland muss er wahrscheinlich seinen planbaren Krankenhausaufenthalt in die Ferien verlegen... das ist Deutschland... Aber auch in den Ferien muss der Lehrer arbeiten (Fortbildungen, Vorbereiten auf das kommende Schuljahr, Aktualisierungen..) Wenn es danach geh, hat ein Lehrer nicht viel Urlaub übrig. Wenn er dann noch seinen Aufenthalt in die Ferienzeit, also reine Urlaubszeit, legen sollte, dann will ich kein Lehrer werden, bzw. versuche meine geplante Brust-OP zu verheimlichen und sage, dass es was plötzliches und ernstes war!!! ;-)
- SteffenLv 5vor 1 Jahrzehnt
sollen sollte er schon, wenns den geht.
aber dazu ist zu fragen: hat er während dieser zeit überhaupt ferien?
gerade in den sommer ferien fällt viel arbeit an, was dem auÃenstehenden unbekannt ist.
als zweites hat der lehrer auch einen anspruch auf eine egwisse urlaubszeit, genau so wie jeder andere abrbeitende mensch. je anch länge des krankenhausaufhaltes/ evtl reha, hätte er dann auch anspruch auf urlaub während der schulzeit. auÃerdem ist das mit planbar nicht so einfach! oft spielt dann die andere seite nicht mit (auch ärzte machen in den sommerferien bevorzugt ferien - weil z.b. die kinder ferien haben...)
also nochmal sollen sollte er schon, ist aber selten wirklich möglich, (wenn keine kleinigkeit ist).
Gruà aus der Eifel
Steffen
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn es möglich ist, sollte er es tun, es sei denn, es handelt sich um einen dringenden, keinen Aufschub duldenden Aufenthalt.
Ãber die Gutschreibung würde ich mich nochmal genauer informieren, es sollte mich eigentlich wundern, wenn Lehrer nicht in irgendeiner Form Gutschreibungen bekommen.
Ansosnten hat man als Lehrer doch etwas mehr frei, so daà man so etwas durchaus in die Ferien legen sollte.
Alles Gute!
- PeppyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Warum sollte er...jeder andere Verschiebt seine Krankheiten ja auch nicht auf seinen Urlaub!!! Desweitern sind die Ferien dazu da um wieder Kräfte zu sammeln und um neu motiviert unsere Kinder zu Unterrichten...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Planbar ist nur sein Zigaretten-Konsum!
Und Spiessertum!!!
Und die Karriere als Bahnhofs-Fahnder!!!
- Rick MaskeLv 5vor 1 Jahrzehnt
Warum sollen für dich als Lehrer andere Spielregeln gelten als, z.B. für einen Bauarbeiter.
Auch wenn der Krankenhausaufenthalt planbar ist, so besteht sicher , gerade moralisch - rechtlich sicher nicht - der Anspruch darauf den urlaub in die Schulzeit zu legen.
Wenn wir die Sache weiterspinnen: Ich behaupte, diese Erkrankung ist eine Auswirkung, primär oder sekundär - deines berufes.
Denke nicht soviel darüber nach, denn sonst kommen dir noch ganz andere Gedankengänge.
Gruss
Rick