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Was ist bei Fernsehprogrammen rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Voll- und Spartenprogrammen?
Also mir ist schon klar, dass ein Vollprogramm alles Mögliche sendet (wie die ARD) und ein Spartenprogramm im Prinzip nur eine Sache (wie MTV), aber warum gibt es im Rundfunkstaatsvertrag überhaupt diese Unterscheidung? Welche Rechte, Pflichten und Einschränkungen gehen jeweils damit einher? Und gibt es außer Voll- und Spartenprogrammen noch andere Kategorien?
Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Es gibt natürlich auch private Vollprogramme (wie SAT.1) und öffentlich-rechtliche Spartenprogramme (wie ARTE), also hat es damit wohl nicht unbedingt was zu tun.
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Im Rundfunkstaatsvertrag findest du nicht nur die Unterscheidung, sondern auch die Rechte und Pflichten nach denen du suchst. Zum Beispiel (Vollprogramm):
- Bei einem Vollprogramm sollen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden
- Fernsehvollprogramme sollen einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten
- Die bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen
- In bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogrammen sollen bei terrestrischer Verbreitung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme aufgenommen werden
- Erreicht ein Veranstalter mit einem Vollprogramm im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 10 %, hat er binnen sechs Monaten nach Feststellung und Mitteilung durch die zuständige Landesmedienanstalt Sendezeit für unabhängige Dritte einzuräumen
Quelle(n): Rundfunkstaatsvertrag - jens 53121Lv 6vor 1 Jahrzehnt
deine Frage beantwortet sich selbst......... Rechte, Pflichten und Einschränkungen gehen jeweils damit einher, daà der Nutzer, nicht ich oder du, sondern der Geldnutzer der GEZ, dh. der öffentliche Rundfunkbetreiber, sein Monopol auf äuÃerste ausreizt, und von dem, was keiner haben will, können sich Idealisten ne Sparte abschneiden...... wenn die Sparte mit nur einer Sendung Erfolg hat, läuft se plötzlich nicht mehr .... Die Medienverantwortlichen des öffentlichen Rundfunks wissen ganz genau wo, wann und wieviel es jeweils abzuholen gibt, notfalls gründet man mal schnell selbst nen Spartenkanal, da ja Fördermittel nicht verfallen dürfen......