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Phygos fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Zeit, von den Pflichten zu sprechen?

Wer kennt den Exkurs von Altbundeskanzler Schmidt zum Thema : Zeit, von den Pflichten zu sprechen. Fast ein Jeder kennt seine verfassunsgrechtlich zugesicherten und einklagbaren Rechte. Schmidt stellt dem die Forderung entgegen, jedem Grundrecht / Menschenrecht, eine Grundpflicht / Menschenpflicht ebenso einklagbar gegenüberzustellen.

Zu finden unter :

http://bebis.cidsnet.de/weiterbildung/sps/allgemei...

Absatz: 2.1 Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten

Was haltet ihr von der Idee der Menschenpflichten ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Recht des Einen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt. Auf dieser Grundlage unseres Rechtssystems sind schon erhebliche Pflichten im Umkehrschluss zu den Rechten geregelt.

    Aber eine Pflicht, etwas für den Staat, nämlich uns, zu tun, das nicht in der Zahlung von Abgaben besteht, sondern persönlichen Einsatz erfordert, wäre schon eine überdenkenswerte Idee.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eine durchaus denkenswerte idee, sie sollte weiterverfolgt werden. nicht ohne grund hat sich unsere gesellschaft in den letzten jahrzehnten zur "spaßgesellschaft" entwickelt, das hat sicherlich auch etwasmit mangelndem gemeinschaftsbewußtsein zu tun. aufpassen muß man allerdings, daß die Menschenrechte nicht an bedeutung verlieren, sie haben auf jeden fall ihre berechtigung.

    ein allgemeiner "gemeinschaftsdienst" vor eintritt in das berufsleben für jeden ( nicht nur für männer) wäre keine schlechte idee in diesme zusammenhang. dieser müßte zwar wesentlich (!) anders aussehen als bsherige konzepte.

  • nimrod
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Exkurs kannte ich nicht - kenne ihn jedoch jetzt dank deiner Frage.

    Schoener Versuch eine Ethik wieder herzustellen.

    Allerdings finde ich den Ansatz ein wenig verkehrt. Natuerlich sind Pflichten das 'Schmieroel' auf denen Gesetze ueberhaupt erst gleiten koennen. Aber kann man wirklich aus Gesetzen Pflichten ableiten? Ist es nicht vielmehr so - ethisch gesehen - dass man erst aus der Pflichtbereitschaft heraus einen Anspruch auf Gesetze erheben kann?

  • vor 1 Jahrzehnt

    icke hat es schon angedeutet, wenn auch nicht explizit ausgeführt.

    Es ist nicht so, daß Rechte die Währung für einen Tausch darstellen, nach dem Motto: Ich gebe euch ein paar Rechte, dafür habt ihr aber auch im Gegenzug ein paar Pflichten zu erfüllen. (Merkwürdig, daß dies auch von Politikerls geäußert wird, die es eigentlich besser wissen müssen, da sie Jura studiert haben; aber im Seminar Rechtsphilosophie haben die wohl gefehlt!)

    Sondern es ist eher so: Wenn es ein Recht, z.B. auf körperliche Unversehrtheit gibt, so ist es die Pflicht eines jeden, dieses Recht zu respektieren und einer anderen Person keinen Schaden zuzufügen. Recht und Pflicht sind insofern ähnlich den zwei Seiten einer Medaille. Insofern halte ich von H. Schmidts Forderung nichts (obgleich ich ihm in anderen Zusammenhängen zustimmen könnte).

    Wenn man jemanden verklagen will, so darf man bei den Politikerls und "Managern" anfangen, die die Würde der Menschen mit Füßen treten, aber ebenso die ersten sein werden, die jammern, wenn es ihnen bald hoffentlich an den Kragen gehen wird. Schon jetzt wird ja das Grundgesetz gebrochen: In Deutschland herrscht Freiheit der Berufswahl, aber faktisch (durch Habgier, äh, Entschuldigung, ein meine natürlich Hartz IV) nicht für diejenigen, die vom Staat - wie drücken sich die Politikerls da aus - "alimentiert" werden. Bin mal gespannt, bis die Verbrecher wegen Bruch des Grundgesetzes vor Gericht gestellt werden. Aber ich glaube, bis dahin werden wir alle schon in Rente sein (wenn es die dann noch gibt; vielleicht sollte man die Rente in "Alterslebensbeihilfe" umbenennen).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal: Danke für diese Frage.

    Ich wußte garnichts davon. Werde mich noch weiter damit beschäftigen.

    Allerdings habe ich schon mal die nächste Frage.

    Wenn jemand verschiedene Pflichten nicht einhält, dann begeht er ja gleichzeitig eine strafbare Handlung - also z.B. Mord. Wonach wird er dann bestraft? Und überhaupt - wird die Nichteinhaltung der Pflichten bestraft?

    Einige Pflichten werden andererseits schon mit den Menschenrechten abgedeckt - z.B. Gleichheit, Menschenwürde und so.

    Wenn ich jemanden diskriminiere, verstoße ich dann gegen die Menschenrechte und die -pflichten.

    Bin noch nicht fertig mit der Meinungsbildung, aber danke für die Anregung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die "Menschenpflichten" werden immer von denen eingefordert, die sich nicht mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zufrieden geben, mit denen das menschliche und staatliche Zusammenleben ohnehin geregelt wird, von denen, die von ihren Mitmenschen erhöhte Leistungsbereitschaft und minimale Ansprüche erwarten. Das sind in der Regel Wirtschaftsvertreter und Politiker, zweitere fordern hierzulande gerne auch "einen neuen Patriotismus", hinter der sich eine ähnliche Forderung verbirgt.

    Es handelt sich hierbei um eine geradezu öbszöne Forderung, vor allem, wenn sie von jemandem gestellt wird, dem von den Menschen (hier Wähler) Regierungsverantwortung übertragen wurde. Der ehemelige Kanzler kam wohl mit seiner Aufgabe, die Interessen der Menschen zu vertreten, nicht klar und gemahnte darauf in preußisch-obrigkeitsstaatlichr Manier an die Pflichten. Jedes Recht ist allerdings schon eine Pflicht.

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