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Reifengröße in Zulassungschein Teil 2 anders als tatsächliche Reifengröße?

In meinem Fahrzeugschein ist eine kleinere Reifengröße eingertragen, als tatsächlich aufgezogen sind. Diese größeren Reifen waren allerdings schon ab Werk drauf. Hätte dies bei einer Fahrzeugkontrolle oder beim nächsten TÜV irgendwelche negativen Konsequenzen?

10 Antworten

Bewertung
  • FUTURA
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In den neuen Zulassungspapieren wird immer nur eine Reifengröße eingetragen. Bei der HU wird auf die Herstellerangaben zurückgegriffen, in einer Verkehrskontrolle greifen die Beamten auf die Zenttraldatei des KBA in Flensburg zu. Geht alles etwas komplizierter als früher, aber mit Rechten Dingen zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Manchmal hat der Hersteller nachträglich weitere Zulassungen für andere Reifengrößen beantragt und erhalten, aber diese Infos sind oft nur beim Händler bzw. seinem Ersatzteillager-Manager zu erfragen und sogar im alten KFZ-Brief nicht erhalten.

    Mit ging es genau so bei einem Ford Focus.

    Das kann u.U. sogar Vorteile haben, so konnte ich günstigere Winterreifen für meinen Wagen besorgen als die im Schein angegebene Größe.

    Aber selbst der Händler empfiehlt, eine Kopie der Sondergenehmigung mitzuführen und hat mir eine angefertigt, für den Fall der Kontrolle durch einen Polizisten, der sich damit - natürlich - nicht auskennen kann.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • noris
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Laß dir von deinem Händler eine Zulassungsliste geben, schlimmstenfalls mußt du deinen Fahrzeughersteller anschreiben.

    Beim TÜV etc. dürfte es keine Probleme geben, da die eigentlich alle Unterlagen vorliegen haben müßten.

    Bei einer Polizeikontrolle kann das aber schon anders aussehen.

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    erst mal leibt nur derAnruf bei deiner Mmarkenwerkstatt um zu klären was man an Größen fahren darf dazu gibt es bei denen noch Auskunft.

    Wenn die montierte Größe da geführt wird , abgleichen der Felgendaten nicht vergessen , ist das alles kein Problem.

    Das Problem entsteht durch die neue segensreiche EU Vorschrift zu den Wagenpapieren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Auto wirklich von Werk aus mit den Rädern ausgeliefert wurde, dann hat Du eine extra ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) erhalten, wenn die Werte nicht im Schein stehen.

    Wie alt ist Dein KFZ-Schein. Bei den ganz neuen (EZ=2006) steht es manchmal wirklich nicht mehr drin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eines der vielen Rätsel um die neuen Bescheinigungen.

    Wie soll die Polizei noch kontrollieren können!?

    Bei der HU hat es keine Konsequenzen, weil Dekra/TÜV von den Herstellern sämtliche Reifentabellen für alle fahrzeuge erhalten.

    Bei einer Kontrolle, unerfahrener Polizist, da ist durchaus möglich, daß die dich zu einer Vorführung des Fahrzeuges verknacken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst mal gucken, bei Reifengröße steht immer nur eine Größe, aber unten im Zusatztext sind oft noch 2-3 andere aufgeführt die man auch verwenden kann ohne das man das beim Tüv oder so bekannt geben muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In den neuen Zulassungspapieren wird nur noch eine Reifengröße eingetragen. Willst du ne andere Größe fahren, brauchst du eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) und musst eine entsprechende Bescheinigung von TÜV oder Dekra mitführen in der die Felgengröße und/oder Reifengröße eingetragen ist. solltest du die entsprechenden Unterlagen nicht mitführen, kann das ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zur Folge haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    man darf eine dimension größer auflegen als eingetragen. andernfalls wirst du dir entweder neue reifen oder eine zulassung besorgen müssen,

    Freundschaft

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schlechtes Gewissen wegen illegalen Breitreifen kein Problem.

    Sollten Sie ein Auto besitzen welches in Europa, Japan oder anderswo hergestellt worden sein, so reicht es weiblich zu sein um keine ernsthafen Probleme zu bekommen. Ansonsten berufen sie sich auf den Paragraphen 42 der unregistrierten strassenverkehrsordnung der EU.

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