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Telefon-Comedy?

Viele Radiosender unterhalten ihre Hörer, indem sie ahnungslose Menschen anrufen und diese auf den Arm nehmen (z.B. Der kleine Nils, Karl Auer, Paul Panzer usw.). Wie aber machen die Sender das? Es ist verboten, ein Telefongespräch aufzuzeichnen, ohne den Gesprächspartner vor dem Gespräch um Erlaubnis zu fragen, dies würde den Streich aber wirkungslos machen.

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Update:

@♪CHaK♫: Hinterher um Erlaubnis zu fragen reicht nicht. Schon die Aufzeichnung, auch wenn sie nicht veröffentlicht wird, ist strafbar.

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Straftat wird nur verfolgt, wenn jemand sie anzeigt. Daher wird wohl meistens das fragen hinterher genügen, um sicher zu gehen, dass rechtlich nichts falsch läuft.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mag sein das es gesetzlich verboten ist! Doch es schadet doch keinem! Ich würd das nicht so eng sehen! Die meisten werden eh nichts dagegen haben, mal aufs Korn genommen zu werden! Ich jedenfalls würde es nicht schlimm finden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube die fragen hinterher ob sie das senden dürfen oft rufen auch Leute beim Sender an die jemand aus ihren Bekanntenkreis veräppeln lassen vielleicht gibt's ja sogar Geld dafür Nix gwies woas ma ned

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am Ende des Gespräches wird entweder nochmal angerufen und um erlaubnis gebeten, evtl. sogar ein Vertrag hingeschickt der unterschrieben wird, oder das aufgenommene "Ja ich stimme der Veröffenlichung zu" welches der Hörer natürlich nicht aufs Brot geschmiert bekommt, reicht zur Absicherung.

    Wird nicht zugestimmt, wird wie bei der Versteckten Kamera das Material sofort vernichtet (sollte es zumindest, sonst treffen Deine o.a. § zu!)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wo kein Kläger ,da kein Richter........

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist definitiv so: Erst kommt der Anruf des Senders und man wird gefragt, ob man etwas dagegen hätte, so richtig ordentlich verarscht zu werden. Sagt man nein, wird man vom Sender gebeten, diesen Anruf umgehend zu vergessen, da man in 5 Minuten erneut angerufen wird und die Verarsche startet. Man muß es dann auch schnell vergessen, denn sonst wird man wortbrüchig und der Sender kann einen verklagen (§ 235 Abs. III & IV Lach- und Schießgesetz).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke das sie erst das Gespräch aufnehmen und dann, wenn das mit dem Gesprächspartner geklärt ist, das er nur Veräppelt wurde, um Erlaubnis fragen.

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