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Darf das Arbeitsamt einen Erpressen?

Hallo,jetzt brauch ich mal bitte eine Antwort!Also eine Freundin von mir hat drei Kinder.Sie hat vor zwei einhalb Jahren ihre Ausbildung angefangen.Vermittelt hat meine Freundin aber nicht das Arbeitsam,sondern ich glaube es heißt Gefi.Ich weiß das meine Freundin vom Arbeitsamt vor zwei einhalb Jahen als unvermittelbar hin gestellt wurde.Begründung drei Kinder!!!!Sie haben ihr damals wirklich nicht geholfen!Dann kam sie irgendwie an ihren heutigen vermittler drann,keine Ahnung wie genau.Die haben ihr geholfen ihren jetzigen Ausbildungplatz zu bekommen.Mit der Betreuung ist es so geregelt das sie unterstüzung von 14-17 Uhr bekommt,aber sie braucht mittags auch was(Unterrichtsausfall).Das Arbeitsamt sagt aber nein,nur wenn sie Unterschreibt das sie vom Arb.vermittelt wurde dann bekommt sie hilfe!

Darf das Arbeitsamt einen so erpressen?Ihr Sachbearbeiter hatte ein Herzinfakt der liegt im Krankenhaus,mit ihm kann sie nicht reden.Bitte sagt mir das,das nicht geht!!

Update:

Ja der hat ein Vertretter aber der kommt auch vom Arbeitsamt und denen Vertraut sie nicht!Was ich verstehen kann.Und natürlich kann man einfach so den Zettel unterschreiben aber das ist nicht richtig!

Und sie ist nicht als arbeitslos gemeldet oder sonst wie.Sie Arbeitet ja,das Arbeitsamt will sie ja in ihre Liste eintragen als vermittelt!!

Update 2:

Paris wenn man kein plan hat von irgendwas dann sollte man still sein!!!

Lerne lesen und zu verstehen!!!!!!!!!!!!

Nur ein Tip

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    zum Dienstvorgesetzten gehen mit den Unterlagen und um Klärung bitten. Das Arbeitsamt hat sehr viele Befugnisse und entscheidet sehr allgemein. Bei der hohen Arbeitslosenzahl können sie leider nicht auf Einzelfälle eingehen. Wenn man sich aber, wie in diesem Fall, überhaupt nicht vom Sachbearbeiter verstanden fühlt, hilft nur noch dieser Weg aus der Misere heraus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mal ehrlich ...abgesehen davon dass es augenscheinlich ums prinzip geht : wo ist denn das problem dass sie den wisch da unterschreibt und dafür dann die kinderbetreuung bekommt??

    ich gehe davon aus dass das einfach der zettel is den du unterschreibst um dann kein ALG mehr bekommen und offiziell aus der arbeitslosenstatistik zu verschwinden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wow , das Arbeitsamt hat kein recht auf so eine weise Dinge zu verlangen vor allem wenn sie NICHT stimmen !!! Wenn sie Hilfe braucht soll sie zum Jugendamt gehen die Helfen ihr bestimmt eine Betreuung zu finden .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt, kann sie sich an das sogenannte "Kundenreaktionsmanagement" der hiesigen Arbeitsagentur wenden. Das mußte ich leider auch schon das ein oder andere Mal. Und mit Erfolg.

    Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Ihr seid, aber auch das dortige Landesarbeitsamt (meist in der Hauptstadt) hat so etwas.

    Dies ist z.B. die Mailadresse für NRW

    Nordrhein-Westfalen.Kunden-

    reaktionsmanagement@

    arbeitsagentur.de (alles in einem Wort - mußte es so schreiben, da es hier nicht richtig formatiert wurde, sorry

    Solltest Du nicht in NRW sein, ändere es einfach in das entsprechende Bundesland um.

    Viel Glück

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Der beste Weg, ein Mädchen oder eine Frau zu gewinnen, ist sicher, dass diese Methode fantastisch http://freundin.gewinnt.info/ folgen

    Ich versuchte es und ich bin sehr zufrieden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es nur um die kinderbetreuung geht, die bekommst sie doch normal vom jugendamt bezahlt wenn sie eine ausbildung macht. Ich kenne das so, wenn die ausbildungsvergütung nicht reicht würde sie noch unterstützende hilfe zum lebensunterhalt bekommen wohngeld, oder sozialgeld für die kinder... Aber das das amt sie jetzt nötigen will so einen zettel zu unterschreiben versteh ich nicht, aber wo da das problem mit ist auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    was genau braucht deine freundin, kinderbetreuung?, ich versteh deine frage nicht so ganz. soll sie doch den wisch unterschreiben

  • Alaaf
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Der nun erkrankte Vermittler hat doch bestimmt einen Vertreter, der auch Akteneinsicht hat und vielleicht weiterhelfen kann, zumindest beratend.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt das darf. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass das AA kein Geld für die Kinderbetreuung locker machen kann, wenn die Vermittlung nicht über sie gelaufen ist.

    Es gibt sehr gute soziale (kostenlose) Einrichtungen (maltheser, ... katholischer Frauen usw. die bei Ämtergängen helfen, vielleicht kennen die sich damit aus und wissen was zu tun ist!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube das nicht! ich würde sagen, dass das verboten ist. aba hallo?!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    3 Gören in die Welt setzen und von Stütze leben - tolle Leistung! und wer bezahlt das ganze mal wieder? wir Deppen....

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