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Ist die Warmwasserpauschale aus den Heizkosten herauszunehmen ?
Ist es vom Gesetzgeber her richtig, Beziehern von ALG II die Warmwasserpauschale aus anzuerkennenden Kosten für Unterkunft und Heizung herauszunehmen ? (Betriebskostenabrechnung vom Vermieter als Grundlage) Damit müsste der ALG II-Empfänger Strom und Warmwasser selber zahlen, wenn er Alleinstehender ist und keine Kinder hat.
1 Antwort
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gas, Strom, Monatskarte und so mußt Du allein bezahlen.
Wenn Du gut gewirtschaftet hast, darfst Du das Restgeld behalten. Wenn nicht? ... auweia!
Warmwasserkosten werden nur übernommen, wenn Du z.B. Kohle kaufen mußt, um überhaupt warmes Wasser zu erzeugen.
SGB XII
Jetzt alles unklar?!
Tolle Hilfe findest Du auch unter www. bvkm.de