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Wann darf ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn fahren?

Gibt es da einen gewissen Schweregrad, ab dem ein Krankenwagen das Blaulicht / Martinshorn anschalten darf?

19 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Das ganze ist in Verbindung mit § 35 StVO zu sehen

    StVO § 35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei,

    die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit

    das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    ...

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    ...

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Quelle(n): Straßenverkehrsordnung
  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn sie unvorhergesehen im Thread "Flugzeuge" verkehren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    z.B. bei uns mitten in der Nacht, wenn es überhaupt nicht notwendig ist und die Jungs Frust haben, daß sie arbeiten müssen, während andere dadurch aufgeweckt werden. Alles schon dagewesen. Ist aber eine heilige Kuh, darf nicht angetastet

    werden. Gibt´s auch viel Streit deswegen. Läuft immer nach dem Motto: " Der ist undankbar, hoffentlich braucht er nicht selbst mal einen Krankenwagen." Es gibt heutzutage andere Möglichkeiten, z. B. Ampeln, die sich automatisch auf Rot schalten, um den Jungs zumindest während der Ruhezeiten freie Fahrt zu gewähren. Würde das Problem größtenteils lösen.

    Es passiert aber ab und zu ein schwerer Unfall, deswegen wird das so weitergehen. Ist wahrscheinlich ein undankbares Thema.

  • Gefahr im Verzug, da brauchst du noch nicht mal einen Führerschein.

    Du mußt nur der einzige sein, der es sich zutraut.

    Gefahr im Verzug, da kannst du alles machen um die Gefahr abzuwenden.

    Du bist am Ende nur den Gerichten, Rechenschaft schuldig.

    Also mußt du sehr genau wissen was du machst, sonst ist das wohlwollen des Richters nötig.

    Aber unterlassene Hilfeleistung ist schlimmer.

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  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er im Einsatz ist, d.h. wenn er einen Kranken/Verletzten zum Krankenhaus transportieren soll.

    Das blaue Licht ist Symbol für Einsatz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, notfall ist notfall und ohne horn und licht dürfen sie ja nicht über rote ampeln fahren und durch einen stau kommen sie auch nicht, was unnötige verzögerung nach sich zöge.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicherlich nicht aus Lust und Laune...nicht auf den Weg zu Mc Donalds und auch nicht auf den Weg zum Brötchen holen...........

    LG Freche Maus

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Leib und Leben in Gefahr sind gibt Leitstelle die sogenannten Sonder- und Wegerechte frei und nur dann darf mit Martinshorn gefahren werden.

  • Carib
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Sobald ihm Sonderrechte erteilt werden. Das gleiche gilt auch für ein Polizeifahrzeug. Wird aber nicht von der Besatzung festgelegt, sondern von der Einsatzleitung/Zentrale.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Dabei ist das Radalelicht und der KRach nicht einmal zwingend vorgeschrieben. Es macht die Sache nur einfachen.

    Auf der anderen Seite muß die öffentliche Ordnung und Sicherheit auch bedacht werden. Rasen um jeden Preis ist also nicht.

    Quelle(n): StVO
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