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Kann mir jemand was über Beleidigung sagen?

Meine Frau hat jemanden beleidigt,und sie hat deswegen eine anzeige Bekommen. Frage was kann jetzt pasieren?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier ein Auszug über Beleidigung im Straßenverkehr. Es dürfte sich mit anderen Beleidigungen eigentlich gleich verhalten:

    Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.

    Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das ihre persönliche Meinung war, passiert garnichts!

    es herrscht ja Meinungsfreiheiit in Dtl.

    Im Tv war letztes ein bericht darüber! Da hat ein Mann einen Polizisten A..loch genannt! Er sagte, daß seiner Meinung nach der Polizist ein A...loch sei! Ihm ist nichts passiert! Wurde freigesprochen, da es sein gutes Recht sei, seine Meinung zu äußern!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf die Umstände und die Art der Beleidigung an,was hat sie denn gesagt und wieso?

    kann unter umständen eine hohe Geldstrafe dabei rauskommen...

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es polizeiliche Anzeige ist, wird sie nur kurz vernommen, aus welche Gründe sie die andere Person beleidigt hat. Muss vorsichtig sein, damit sie kein Anlass für Anspruch von Schmerzensgeld dem Ankläger gibt.

    P.S. Ist es beim Autofahren gewesen?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann es auch gut meinen und dabei schlecht verstanden werden. Ein Freund von mir sagte einer alten schwerbehinderten Dame, sie möge bald von ihren Leiden befreit werden, sagte es allerdings nicht wie die das gerne gehört hätte, sondern -

    ich wünsche Ihnen einen frühe Tod -

    worauf er vor den Kadi gezerrt wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt ganz auf die Beleidigung an (Schwere, gegen wen gerichtet, etc), ob sie z.B. vor Gericht verhandelt wird. Falls ja, dann gib das Stichwort einfach mal bei

    http://www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.ht... ein. Da ist z.B. im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden:

    "§ 185 StGB

    Beleidigung

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn du im Rechtsschutz bist, könntest du dich nach einem Anwalt erkundigen, der sich mit sowas auskennt....

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wahrscheinlich wird sie wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.Kein öffentliche Interesse.

    Viel Glück.

    Vielleicht hilft ja auch eine Entschuldigung, und eine Flasche Wein, warum sollte man sich das Leben schwere machen als es ohnehin schon ist. Aber, Deine Entscheidung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeige reicht nicht. Erst wenn die Staatsanwaltschaft nach der Anzeige ein Ermittlungsverfahren einleitet wird es spannend. Deine Frau bekommt dann eine Vorladung zur Polizei und wird dort vernommen. Hier empfiehlt es sich auf keinen Fall Angaben zur Sache zu machen, bevor man über einen Anwalt Akteneinsicht genommen hat. Deine Frau hat als Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht. Dies sollte immer konsequent wahrgenommen

    werden.

    Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens beantragt die Staatsanwaltschaft, wenn Sie ein Einschreiten wegen mangelnden öffentlichen Interesses nicht ablehnt und auf den sog. Privatklageweg verweist, beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls, der vom Amtsrichter nahezu regelmäßig ausgefertigt wird.

    In diesem Strafbefehl wird eine Geldstrafe verhängt. Nach Zustellung des Strafbefehls kann man gegen den Strafbefehl innerhalb von 14 Tagen Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einlegen. Dann kommt es zu einer

    Hauptverhandlung vor dem Strafrichter, in der Zeugen gehört werden. Im Anschluss an die Hauptverhandlung spricht der Richter entweder frei oder er verurteilt.

    Wenn man keinen Einspruch einlegt wird der Strafbefehl rechtskräftig, es kommt also zu keiner Hauptverhandlung, man zahlt die Strafbefehlssumme und die Sache ist erledigt.

    Zur Beruhigung: Eine erste Beleidigung ist nicht vorstrafenfähig. Trotz einer Verurteilung bleibt das polizeiliche Führungszeugnis sauber.

    Quelle(n): Ich kenn' mich in der Materie ganz gut aus !
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