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Darf die werdende Mutter das Kind zur Adoption freigeben?

Hintergrund:

Die werdende Mutter versteht sich mit dem Erzeuger nicht sonderlich gut. Der würde das Kind gern bei sich aufwachsen lassen. Das will sie aber nicht. Lieber gibt sie das Kind nach der Geburt zur Adoption frei. Darf sie das?

Antworten am liebsten von angehenden Juristen ;)

Gruß

MrS

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    bin zwar kein jurist, aber ja die mutter darf das. in diesem fall leider.

    hat der erzeuger jedoch eine vaterschaftsanerkennung für das ungeborene kind bereits abgegeben stehen seine chancen besser das sorgerecht für das kind zu erstreiten und das kind zu sich zu holen.

    da die mutter keinerlei interesse an dem kind zeigt und es adoptieren lassen will kann der vater wie gesagt das sorgerecht beantragen,wozu allerdings ein vaterschaftstest erforderlich ist, er will ja kein fremdes kind adoptieren sondern sein eigenes aufziehen.

    er sollte ganz fix zum jugendamt gehen und die situation schildern. nimmt er sich zeitgleich einen anwalt bestehen durchaus gute chancen das die mutter die erforderlichen papiere einer adoption gar nicht erst unterschreiben kann sehr gut. die einzige möglichkeit um zu verhindern das der vater das kind bekommt ist wenn sie das kind selbst behalten möchte oder ihm grobe unzulänglichkeit nachweisen kann.

    zum glück hält das jugendamt es doch für angebrachter ein kind statt gleich zur adoption frei zu geben bei einem familienangehörigen aufwachsen zu lassen(vater wenn die mutter nicht will) allerdings muss auch ganz klar gesagt werden das es probleme geben könnte da väter in unserer gesellschaft irgendwie immer dumm dran sind wenn es um die eingenen kinder geht.

    auch besteht die möglichkeit das er sein kind nicht gleich nach der geburt in empfang nehmen kann.

    er möchte sich dringenst an das jugendamt und einen anwalt wenden.

    waren oder sind beide verheiratet? dann läuft das problemlos, ist das nicht der fall macht euch auf einen kampf gefasst der nerven und geduld fordert.

  • vor 4 Jahren

    Meiner Meinung nach solltest du mit deinen Eltern darüber reden, wenn du dich alleine nicht traust, weihe doch erst mal eine Vertrauensperson ein, vielleicht sogar jemanden, der auch einen guten Draht zu deinen Eltern hat (Tante, Oma, Freunde der Familie...) und dieser jemand könnte ja den "Vermittler" spielen oder eben einfach zu deiner Beruhigung bei einem Gespräch mit deinen Eltern dabei sein. Zu deiner Frage, ich habe in der Schawangerschaft 30 kg zugenommen, (hatte früher ein Gewicht von 50 kg) und alle die ich kenne die schwanger waren, haben midestens thirteen kg zugenommen, additionally ich bin auch der Meinung, dass guy eine Schwangerschaft nicht verstecken kann.

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann sollten die beiden keine Kinder erzeugen. Entweden soll sie das Kind als Alleinerziehend großziehen (was in Deutschland nicht so schwer ist), oder man denkt an siesen Sachen im voraus. Mein größerer Sohn ist auch von meirer ersten Ehe, ich habe mich mit dem seinem leibliche Vater nicht verstanden, er ist nach der USA umgezogen, trotzdem haben wir uns sehr lieb verabschiedet. Ich habe mein Kind weder zur Adopotion gegeben, noch in die Babyklappe geschmissen (in dem organischen Mühl auch nicht). Mein Kind war meine einzige Freude. Wenn es 2 J. alt war sollte ich mein Studium fortsetzen, damit ich ihm ein gites und sicheres Leben sichern kann. Zwei Jahre hat mir meine Mutter unter des Tages geholfen, dann ist sie gestorben und wir blieben allein auf dieser Welt. Also, mein Sohn sollte mit mir zur Uni, wo ich meinen jetzigen Ehemann getroffen habe. 1 J. später haben wir geheiratetet, er hat gleich mein Kind adoptiert und wir haben noch ein gemeinsames Kind. Wir sind glücklich und sagen immer unsere Kinder. Ein Kind zur Adoption, ins Heim od. bei Pflegefamilie abzugeben finde ich einfach amoralisch. Aber vielleicht noch amoralischer ist wenn das Baby bei dieser Unmutter bleibt, die so besetzt mit ihrem Privatleben ist? Vielleicht bekommt es in einer fremden Familie mehr Liebe, als bei seinen "Erzeuger". Weil das sind wirklich Erzeuger und keine Eltern.

    Ich frage mich immer noch, welche Frau gibt ihr Kind frei, weil sie sich mit dem "Spermavertreiber" nicht versteht? Was wird, wenn sie auf einen weiteren Erzeugen zustosst? Bis wann wird unsere kranke Gesellschaft unglückliche Kinder erzeugen und missbrauchen?

    Wie wird sie dann schlafen, wenn sie weiß, dass ihr Kind bei einer wildfremden Familie aufwächst?

    Wird Sie weiter Kinder erzeugen und freigeben?

    Könnte sie, tum Teufel, nicht abtreiben?

    Sonst darf sie natürlich ihr Kind in einem Heim schicken, in Pflegefamilie abgeben od. zur freien Adoption lassen. Dafür gibt es keine Beschränkungen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    soweit ich weiß hast du als werdender vater auch rechte...alerdings muß du die vaterschaft beweisen können,dann hilft dir das jugendamt.

    ich jab mit 16 mein erstes kind bekommen und kann die frau absolut nicht verstehn...wer sex haben kann sollte auch zur konzequenz stehen zumal der erzeuger zu einem hält.

    ich rate dir dringend zum jugendamt zu gehen und dir nen anwalt zu nehmen.

    und hut ab das du das durchstehst und für dein baby kämpfst

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Annahme als Kind, wie die Adoption im Juristendeutsch des BGB heißt, müssen grundsätzlich beide Eltern zustimmen (§ 1747).

    Problematisch für den Vater des nichtehelichen Kindes ist nur, dass er vor dem Gesetz noch nicht als Vater gilt, bis er seine Vaterschaft anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt wurde.

    Eine Vaterschaftsanerkennung kommt hier wohl nicht in Betracht, da diese der Zustimmung der Mutter bedürfte.

    Der werdende Vater kann seine Vaterschaft also nur nach § 1600d nur gerichtlich feststellen lassen (es sei denn, die werdende Mutter ist noch verheiratet, dann wäre automatisch der Ehemann der Vater).

    Für die Zeit in der das Verfahren läuft, hilft ihm aber § 1747 Absatz 1 Satz 2 BGB weiter. Er gilt im Adoptionsverfahren als Vater - muss also der Adoption ebenfalls zustimmen -, sofern er, wie bereits gesagt, glaubhaft machen kann, im Empfängniszeitraum mit der Mutter des Kindes zusammengewesen zu sein.

    Nähere rechtliche Beratung kann aber nur ein Anwalt erteilen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der vater muss einwilligen

  • Niki
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    rechtlich kann ich dir dazu leider nichts sagen aber eine frechheit von der mutter es gibt schion irre leute soll sie ihr kind zu ihrem papa geben

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke auch, daß Dir das Jugendamt da eine größere Hilfe sein wird!

    Hut ab, vor dem Vater des Kindes! Einer der wenigen Väter, der die Verantwortung für so ein Würmchen übernehmen möchte!!!

    Finde ich klasse und es sollten sich mehr davon ein Beispiel dran nehmen!!!

    Ich finde es furchtbar, daß eine Mutter wegen ihrem persönlichen Kleinkrieg, so verantwortungslos mit der Zukunft ihres Kindes umgeht! Was hat ein Heimkind für eine Zukunft? Wird es das Glück haben in eine liebe und fürsorgliche Familie zu kommen???

    Sie konnte Sex haben, also sollte sie auch für die Folgen Verantwortung tragen und das Kind nicht einfach "abschieben"!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    von angehenden juristen?

    hmmmmm bei solch "heiklen" fragen, solltest du dich aber auf aussagen von retablierten juristen stützen...

    übrigens, wenn der "erzeuger" seine rechte anmeldet.... entscheidet eh ein verfahren

    verfassungsrechtliche bedenken wegen verstoß gegen Art.3 Abs. 2 und Art.6 Abs. 2 GG - Der vater kann das sorgerecht durch adoption oder legitimation erlangen

    mitlerweile gibt es das nichtehelichengesetz - es definiert das :

    "Einwilligungsrecht des Vaterschaftsprätendeten bei der Adoption eines nichtehelichen Kindes" -

    Vaterschaftsprätendent ist der Mann, der glaubhaft machen kann, der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt zu haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    so weit ich informiert bin, liegt es allein bei der Mutter was sie macht wenn sie nicht mit dem Erzeuger verheiratet ist... ob sie es nun nicht bekommt, bekommt, oder weggibt...

    aber die jugendämter sind eigendlich froh wenn jemand da ist der das kind aufnimmt, besonders wenn es der vater ist....

    hast du schon versucht eine beratung beim jugendamt zu bekommen?

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