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Gerechtigkeit gleich Rechtsprechung?
Ist in Deutschland Rechtsprechung gleich Gerechtigkeit, oder hat beides nur sehr wenig miteinander zu tun?
18 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun (lernt man schon im 1. Semester Jura).
Gerecht ist etwas doch nur dann, wenn man selbst mehr oder weniger damit zufrieden ist, da aber jeder Mensch unterschiedliche Interessen hat, ist es schwer ein Rechtssystem zu etablieren, dass jeder gerecht findet.
Die Rechtsprechung muss nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, sondern nur ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen den Interessen der TäterInnen, Opfer, Staat und Gesellschaft sein.
- lacy48_12Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zwei verschiedene Dinge gewesen.
- CaribLv 4vor 1 Jahrzehnt
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschietliche Dinge. Gerechtigkeit und Rechtsprechung haben, für mein Gefühl, nichts miteinander zu tun. Man kann auch von Juristen nicht erwarten, dass Sie einen Instinkt für Gerechtigkeit entwickeln können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gilt immer noch die alte Juristenweisheit: Vor Gericht bekommt man ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit.
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- vor 1 Jahrzehnt
Es ist nicht das selbe und es gibt noch einige
sehr unsinnige Urteile.
Bis auf den übertriebenen Täterschutz finde
ich aber, dass unser Rechtssystem mit am
nähsten an "Gerechtigkeit" kommt.
- vor 1 Jahrzehnt
Rechtsprechung und Gerechtigkeit...SOLLTEN eigentlich beide das selbe sein...LEIDER ist das bei uns nicht oft der Fall....
- angelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Beides hat nach Auffassung der meisten Menschen nur sehr wenig miteinander zu tun.
Dafür gibt es mehrere Gründe.
Paragraphen sind meist dehnbar wie Gummi und die vielen unterschiedlichen Gesetzbücher "widersprechen" sich teilweise auch.
Da Richter eben auch nur Menschen sind, kommt es in einem Prozeà zu so einer Entscheidung, im anderen zu einer anderen.
AuÃerdem sind die Menschen ja verschieden, sehen die Dinge unterschiedlich und somit ist was einer als gerecht empfindet, es für den anderen lange nicht.
Dann gibt es manchmal einfach so verzwickte Geschichten, in denen man beim besten Willen kein "gerechtes" Urteil finden kann.
Und nicht zuletzt wissen wir doch alle, daà vor dem Gesetz alle gleicht sind, nur manche halt etwas gleicher ;-).
Und wenn man Menschen nicht auf ihre Lügen drauf kommt, kann ein Urteil gar nicht gerecht sein - gelogen wird aber nicht nur in Zivil- sondern durchaus auch in Strafprozessen. Gell!
Um es auf den Punkt zu bringen: Rechtsprechung dient der Aufrechthaltung einer gewissen Ordnung. Und damit hat sich's.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei.
Auf See und vor Gericht sind die Menschen in Gottes Hand.
3 Richter = 4 Meinungen
- vor 1 Jahrzehnt
Richter werden nicht umsonst immer noch als
Götter in Schwarz bezeichnet.
Die Gesetze sind so Gummihaft und dehnbar, das Richter
und Staatsanwälte einen grossen Bereich von Narrenfreiheit
haben.
Doch stehen sie auch heute immer Stärker unter dem Druck
der Medien. Welchem viele nicht mehr stand halten können.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Spruch
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
hat sehr viel Inhalt für die Beantwortung der Frage.
Gerechtigkeit ist ein subjektives oder interessengesteuertes Empfinden. Was der eine als gerecht empfindet, empfindet der andere als ungerecht.
Recht ist vereinbarte Spielregeln. Bsp. Innerstädtische Geschwindigkeit = 50 km/h. Es hätte genau so 45 oder 55 km/h sein können. Man hat sich auf 50 km/h geeinigt und als Recht niedergelegt.
In Urteilen heisst es ja auch "... wird für Recht erkannt"
Das ist die Interpretation des Gerichtes (bsp. Senat) bezüglich des streitigen Sachverhaltes unter Würdigung der darauf anzuwendenden Spielregeln (Gesetze). Dadurch besteht die Möglichkeit, dass auch bei identischem Sachverhalt verschiedene Gerichte unterschiedliche Urteile fällen (hat ´was damit zu tun, dass wir alle Menschen sind).