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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gerechtigkeit gleich Rechtsprechung?

Ist in Deutschland Rechtsprechung gleich Gerechtigkeit, oder hat beides nur sehr wenig miteinander zu tun?

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun (lernt man schon im 1. Semester Jura).

    Gerecht ist etwas doch nur dann, wenn man selbst mehr oder weniger damit zufrieden ist, da aber jeder Mensch unterschiedliche Interessen hat, ist es schwer ein Rechtssystem zu etablieren, dass jeder gerecht findet.

    Die Rechtsprechung muss nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, sondern nur ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen den Interessen der TäterInnen, Opfer, Staat und Gesellschaft sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zwei verschiedene Dinge gewesen.

  • Carib
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschietliche Dinge. Gerechtigkeit und Rechtsprechung haben, für mein Gefühl, nichts miteinander zu tun. Man kann auch von Juristen nicht erwarten, dass Sie einen Instinkt für Gerechtigkeit entwickeln können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gilt immer noch die alte Juristenweisheit: Vor Gericht bekommt man ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht das selbe und es gibt noch einige

    sehr unsinnige Urteile.

    Bis auf den übertriebenen Täterschutz finde

    ich aber, dass unser Rechtssystem mit am

    nähsten an "Gerechtigkeit" kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtsprechung hat mit Gerechtigkeit nichts oder wenig zu tun

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtsprechung und Gerechtigkeit...SOLLTEN eigentlich beide das selbe sein...LEIDER ist das bei uns nicht oft der Fall....

  • angel
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Beides hat nach Auffassung der meisten Menschen nur sehr wenig miteinander zu tun.

    Dafür gibt es mehrere Gründe.

    Paragraphen sind meist dehnbar wie Gummi und die vielen unterschiedlichen Gesetzbücher "widersprechen" sich teilweise auch.

    Da Richter eben auch nur Menschen sind, kommt es in einem Prozeß zu so einer Entscheidung, im anderen zu einer anderen.

    Außerdem sind die Menschen ja verschieden, sehen die Dinge unterschiedlich und somit ist was einer als gerecht empfindet, es für den anderen lange nicht.

    Dann gibt es manchmal einfach so verzwickte Geschichten, in denen man beim besten Willen kein "gerechtes" Urteil finden kann.

    Und nicht zuletzt wissen wir doch alle, daß vor dem Gesetz alle gleicht sind, nur manche halt etwas gleicher ;-).

    Und wenn man Menschen nicht auf ihre Lügen drauf kommt, kann ein Urteil gar nicht gerecht sein - gelogen wird aber nicht nur in Zivil- sondern durchaus auch in Strafprozessen. Gell!

    Um es auf den Punkt zu bringen: Rechtsprechung dient der Aufrechthaltung einer gewissen Ordnung. Und damit hat sich's.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei.

    Auf See und vor Gericht sind die Menschen in Gottes Hand.

    3 Richter = 4 Meinungen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Richter werden nicht umsonst immer noch als

    Götter in Schwarz bezeichnet.

    Die Gesetze sind so Gummihaft und dehnbar, das Richter

    und Staatsanwälte einen grossen Bereich von Narrenfreiheit

    haben.

    Doch stehen sie auch heute immer Stärker unter dem Druck

    der Medien. Welchem viele nicht mehr stand halten können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Spruch

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

    hat sehr viel Inhalt für die Beantwortung der Frage.

    Gerechtigkeit ist ein subjektives oder interessengesteuertes Empfinden. Was der eine als gerecht empfindet, empfindet der andere als ungerecht.

    Recht ist vereinbarte Spielregeln. Bsp. Innerstädtische Geschwindigkeit = 50 km/h. Es hätte genau so 45 oder 55 km/h sein können. Man hat sich auf 50 km/h geeinigt und als Recht niedergelegt.

    In Urteilen heisst es ja auch "... wird für Recht erkannt"

    Das ist die Interpretation des Gerichtes (bsp. Senat) bezüglich des streitigen Sachverhaltes unter Würdigung der darauf anzuwendenden Spielregeln (Gesetze). Dadurch besteht die Möglichkeit, dass auch bei identischem Sachverhalt verschiedene Gerichte unterschiedliche Urteile fällen (hat ´was damit zu tun, dass wir alle Menschen sind).

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