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Fernsehen nur am Computer, TV abschaffen = weniger für GEZ?

Hi,

ich hab einen TV und einen Computer an dem man fernsehen kann. Im Moment zahle ich die volle GEZ-Gebühr. Jetzt soll man ja auch für Computer GEZ-Gebühren zahlen (wenn man keinen TV hat), allerdings anscheinend dann doch nur die niedrigeren Radio-Gebühren.

Wenn ich jetzt meinen TV abschaffe, und nur noch am PC gucke.... zahle ich dann weniger GEZ?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du einen PC hast, an dem du Fernsehen kannst, hast du da wahrscheinlich eine TV-Karte eingebaut !? Dann musst du bereits jetzt für den PC die vollen TV-Gebühren von 17 Euro ebbes zahlen - egal, ob du zusätzlich noch einen Fernseher hast oder nicht. Ab nächstem Jahr sollen ausserdem Gebühren für internetfähige Rechner eingeführt werden - natürlich auch nur, wenn man nicht sowieso einen Fernseher angemeldet hat. Da jedoch ARD/ZDF praktisch keine Fernsehsendungen via Internet verbreiten, Radiosender aber sehr wohl, wird momentan überlegt, für Internet-Recher statt den vollen 17 Euro nur die Radio-Gebühr (5 Euro irgendwas) zu verlangen.

    Kurz gesagt - guckst du jetzt am PC fern, so zahlst du so oder so die vollen 17 Euro - mit oder ohne TV.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kannste vergessen. Auch wenn du am pc fernsehn guckst ist gez fällig. Ab 2007 müssen alle internetfähigen computer im geschäftlichen bereich gez gebühren zahlen und zwar muss für jeden computer gezahlt werden. Im häuslichen bereich kannst du mit deiner quartalszahlung mehrere geräte betreiben und da ist es der gez wurscht ob fernseher oder computer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen!

    Soviel ich weiß, zahlste bald genausoviel, auch wenn du keinen TV hast. Glaub man ja nicht, daß die nicht voll abzocken. Wenn du Fernsehprogramme über den PC empfangen kannst, dann zahlste auch den vollen Preis. Naja, eigentlich zahlste den schon, auch wenn du kein Fernseh schaust auf Computer. Maßgeblich ist nru, ob du eine Pehzeh hast.

    MfG

    Julia

    MfG

    Julia

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du deinen TV abmeldest dann darfst du kein TV Gerät mehr besitzen. Auf den Boden oder in den Keller stellen is nicht. Das akzeptieren die nicht. Du mußt dein Gerät ausser Haus geben.

    Das ist ungefähr so als wenn die Stadt verlangen würde das du deine Abwasserrohre aus der Erde reißt weil du keine Abwassergebühren mehr bezahlst,nur damit du nicht noch theoretisch in dein Klo kacken kannst

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube, es dürfte recht schwer werden, die GEZ davon zu überzeugen, daß du tatsächlich keinen Frenseher mehr hast. Meine Freundin hat ihren abgeschafft, wollte weniger Gebühren zahlen und hat von der GEZ Briefe gekriegt, von wegen sie könne ja dreimal behaupten, sie hätte keinen usw. - Die haben ihr das schlichtweg nicht geglaubt und demnach auch die Gebühren nicht gesenkt. Erst als sie mit 'nem Anwalt gedroht hat, haben die reagiert...

    Außerdem glaube ich, gehört zu haben (KEINE Garantie), daß wohl irgendwann Gebühren für internetfähige! PC's fällig sind, weil man mit denen ja auch TV sehen könne... (wohlgemerkt internetfähige PCs - selbst, wenn gar kein Internetanschluß vorhanden ist - so gut wie jede Wohung hat ja 'ne Telefonbuxe und da kann man ja ein Modem reintun, ha ha, und jeder Computer heutzutage ist internetfähig, also kannste dir ausrechnen, was das noch werden kann).

    Ich persönlich habe keinen Fernsehanschluß angemeldet, weil zu teuer, aber da ich den Fernseher noch besitze, für Videos, darf ich auch weiter bezahlen, da ich ja potenziell die Möglichkeit zum Fernsehen habe, etc. pp.

    Also kann keine Rede mehr sein, von wegen Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Sender - reine Geldschneiderei, wenn Du mich fragst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz davon abgesehen, dass ich bezweifle das dich die GEZ so einfach dein TV abmelden lässt, hab ich in einer Zeitschrift die sich mit diesem Thema vor kurzem befasste dies hier gefunden:

    "Nach § 8 Nr. 1 RFinStV ist pro Gerät eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro fällig. Sollte das Fernsehangebot im Internet einmal die oben beschriebene Nennenswertschwelle erreichen, so kommt nach § 8 Nr. 2 RFinStV eine Fernsehgebühr in Höhe von 11,51 Euro hinzu."

    Also wenn dann alles läuft, dann wird es keinesfalls günstiger! Ist also zu überlegen!

    Quelle(n): NJW 2006 Heft 7
  • fee
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Darauf gibt es keine Antwort.

    Ich weiß warum, sorry

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es so machen ich sage den herren der GEZ : Ich habe meinen Fernseher entsorgt und schaue noch über PC. In der folge must du nur noch n'bischen bezahlen kannst aber noch illegal weiter mit dem fernseher schaun denn das hat sowieso viel mehr stil als vorm PC

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht die erste Zeit, aber wenn das mit dem Fernsehen übern Pc ganz viele Leute haben werden die lieben von der GEZ sich die Monedas schon holen!

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