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Wie lange ist die "angemessene Frist" bei Mahnungen?
Hallo.
Für die Zahlungsaufforderung an einen Kunden benötige ich die von Gerichten allgemein noch akzeptierte kürzeste Frist (z.B. 7 Tage, 10 Tage, 14 Tage, Werktage oder Kalendertage). Wenn möglich bitte mit Quellenangabe.
Danke
7 Antworten
- IchmalwiederLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es gibt keine Regelung für privatrechtliche Mahnungen. Sei Dir aber sicher, wenn Du 1. Mahnung schreibst das so manch einer weià dass dann auch die 3. Mahnung kommt - entsprechend wird er warten...
Ich empfehle Dir das erste Schreiben mit Zahlungserinnerung zu deklarieren und wirklich locker und kundenorientiert zu schreiben. Das zweite Schreiben (ich würde es nach 14 Tagen schicken) würde ich als 1. und Letzte Mahnung bezeichnen und darin auch ankündigen, dass, wenn das Geld nicht binnen einer Woche da ist, ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.
- vor 1 Jahrzehnt
5 werkstage,kommt auf dem tag an,weil wochenenden zählen nicht!haste am mittwoch ,also bis nächsten mittwoch!und bis bald
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
10 tage
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie meinst Du das? Frist bei Mahnungen?
Wann Du eine Mahnung schreiben darfst? Oder wie lange der Kunde noch Zeit hat zum Zahlen? Oder was denn?
Nach dem neuen Recht brauchst Du einen Kunden gar nicht mehr anzumahnen. Wenn Du das tust, liegt das an Deiner "Kundenfreundlichkeit"; und die erneute Zahlungsfrist, die Du ihm setzen willst, liegt ebenfalls in Deinem eigenen Ermessen.
Zivilrechtliche Mahnungen sind keine Pflicht mehr.
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
soweit ich weiss, sind die ganzen Mahnstufen und Fristen abgeschafft. Ob Richter jetzt überhaupt noch Mahnungen bewerten, entzieht sich meiner kenntnis, kann ich mir aber nicht vorstellen. Da es letztlich auf einen Mahnbescheid rausläuft, empfehle ich im eigenen Intereese, da der ja Geld kostet, dem Kunden 14 Tage Frist zu setzen...