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Darf man mit einem selbstgebastelten Nummerschild am Fahrradständer?

mit einem PKW fahren, wenn die Fahrräder das Autonummernschild hinten total verdecken?

Habe ich heute im Straßenverkehr gesehen.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja. Ist pragmatisch erlaubt. Aber das Original und die entsprechenden Papiere sind mitzuführen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja es ist zugelassen, das Schild dient lediglich einem Nachweis des Originals, was durch GENEHMIGTE Anbauteile verdeckt wird, nur da es als ZUSATZ-SCHILD gilt, braucht es auch keinen TÜV-Stempel o.ä. Die einzige Rahmenbedingung: Das ORIGINAL muss m itgeführt werden, d.h. es muss hinter dem Anbauteil hängen.

    Theoretisch darfst du dir dein ganzes Fahrzeug mit deinem eigenen Nummernschild zutapezieren, nur das Original muss eben AUCH vorhanden sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ALLES DARF MANN: NUR NICHT ERWISCHEN LASSEN !

  • FUTURA
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe heute auf der Ladefläche eines LKW- Pritschenfahrzeuges ein offensichtlich minderjähriges Paar vögelnd gesehen....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tagsüber vielleicht, so als Notlösung! Aber nachts muss das hintere Nummernschild beleuchtet sein...

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    nein. das geht normalerweise nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hab ich au schon öfters gesehen! Sie habens bestimmt noch dran und die Polizei hats bestimmt au gesehen! man muss es nur vor Regen schützen, damit die Farbe nit abgeht!

  • j f
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ist nicht erlaubt.

    Das Original-Nummernschild muss lesbar sein, oder es muss ein zusätzliches Nummernschild (kein handbeschriebener Pappdeckel!) angebracht werden - das dann aber keinen Zulassungsstempel etc. trägt.

    Fahrradträger ohne Zusatz-Nummernschild sind also immer im Einzelfall zu betrachten. Hierzulande kommt es aber kaum vor, dass es für verdeckte Nummernschilder tatsächlich Bußgelder gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, es ist vorgeschrieben, dass am heck des fahrzeuges das amtliche kennzeichen befestigt werden muss. dieses muss die tüv-plakette und das siegel der zulassungsstelle aufweisen.

    da es aber müßig ist, beim kfz das kennzeichen ab und am fahrradanhänger das kennzeichen zu befestigen, lassen sich die meisten ein kennzeichen zusätzlich anfertigen und befestigen dies an den fahrradanhänger.

    diese praxis wird regelmäßig von der polizei tolleriert, da es eine ordnungswidrigkeit ist - und somit kein verfolgungszwang besteht - kann aber ebensogut ein verwarn- bzw. bußgeld nach sich ziehen.

    § 60 stvzo - siehe link

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn man die STVO genau liest wohl nicht- es wird aber solang nichts passiert geduldet. Würde das aber v-A. bei Fahrten ins Ausl. nicht empfehlen. Da wird oft nach "Etwas gesucht" für das die einem € abzocken können in DK, A & I vor allem.

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