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Darf man mit einem selbstgebastelten Nummerschild am Fahrradständer?
mit einem PKW fahren, wenn die Fahrräder das Autonummernschild hinten total verdecken?
Habe ich heute im Straßenverkehr gesehen.
13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja. Ist pragmatisch erlaubt. Aber das Original und die entsprechenden Papiere sind mitzuführen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja es ist zugelassen, das Schild dient lediglich einem Nachweis des Originals, was durch GENEHMIGTE Anbauteile verdeckt wird, nur da es als ZUSATZ-SCHILD gilt, braucht es auch keinen TÃV-Stempel o.ä. Die einzige Rahmenbedingung: Das ORIGINAL muss m itgeführt werden, d.h. es muss hinter dem Anbauteil hängen.
Theoretisch darfst du dir dein ganzes Fahrzeug mit deinem eigenen Nummernschild zutapezieren, nur das Original muss eben AUCH vorhanden sein.
- FUTURALv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich habe heute auf der Ladefläche eines LKW- Pritschenfahrzeuges ein offensichtlich minderjähriges Paar vögelnd gesehen....
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tagsüber vielleicht, so als Notlösung! Aber nachts muss das hintere Nummernschild beleuchtet sein...
- vor 1 Jahrzehnt
Hab ich au schon öfters gesehen! Sie habens bestimmt noch dran und die Polizei hats bestimmt au gesehen! man muss es nur vor Regen schützen, damit die Farbe nit abgeht!
- j fLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, ist nicht erlaubt.
Das Original-Nummernschild muss lesbar sein, oder es muss ein zusätzliches Nummernschild (kein handbeschriebener Pappdeckel!) angebracht werden - das dann aber keinen Zulassungsstempel etc. trägt.
Fahrradträger ohne Zusatz-Nummernschild sind also immer im Einzelfall zu betrachten. Hierzulande kommt es aber kaum vor, dass es für verdeckte Nummernschilder tatsächlich BuÃgelder gibt.
- tomfighter_2000Lv 4vor 1 Jahrzehnt
nein, es ist vorgeschrieben, dass am heck des fahrzeuges das amtliche kennzeichen befestigt werden muss. dieses muss die tüv-plakette und das siegel der zulassungsstelle aufweisen.
da es aber müÃig ist, beim kfz das kennzeichen ab und am fahrradanhänger das kennzeichen zu befestigen, lassen sich die meisten ein kennzeichen zusätzlich anfertigen und befestigen dies an den fahrradanhänger.
diese praxis wird regelmäÃig von der polizei tolleriert, da es eine ordnungswidrigkeit ist - und somit kein verfolgungszwang besteht - kann aber ebensogut ein verwarn- bzw. buÃgeld nach sich ziehen.
§ 60 stvzo - siehe link
Quelle(n): eigenes wissen http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__60.html - Mu6Lv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn man die STVO genau liest wohl nicht- es wird aber solang nichts passiert geduldet. Würde das aber v-A. bei Fahrten ins Ausl. nicht empfehlen. Da wird oft nach "Etwas gesucht" für das die einem € abzocken können in DK, A & I vor allem.