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Schutz/Versicherung gegen nicht erhaltene Postsendungen?

Kennt jemand eine Versicherung gegen verschwundene Postsendungen? Was ist z. B., wenn man eine Rechnung bzw. die folgenden Mahnungen nicht erhält und dadurch Mahngebühren zahlen muss, obwohl man nie etwas erhalten hat. Oder zahlt die Post in diesem Fall die Mahngebühren?

Update:

Anscheinend sollte ich mehr Informationen hinzufügen: Bei dem Fall, von dem ich gehört habe, erhielt jemand von einer Behörde eine Zahlungsaufforderung, die NICHT gerechtfertigt war. Er rief bei der Behörde an und konnte die Angelegenheit klären - DACHTE er. Ein paar Wochen später erhielt einen Vollstreckungsbescheid - er habe auf eine Mahnung nicht reagiert. Die Mahnung hat er jedoch nie erhalten und so konnte er gar nicht wissen, dass der Beamte, mit dem er gesprochen hat, ihn entweder angelogen oder sich nach dem Anruf umentschlossen hatte.

Update 2:

Oh mein, Gott, ist meine Frage denn wirklich so schwer zu verstehen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Zahlungsaufforderung einer Behörde ist zumeist mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) verbunden. Bei der Versendung des Bescheides gilt die Zustellungsfiktion, dass der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (durch die Behörde) dem Empfänger zugegangen ist.

    Hat der Bescheid den Empfänger nicht erreicht, so ist er auch nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden (Abgabenordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz). Erfolgt dann eine weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, sollte man sich an die Behörde wenden (schriftlich, am besten per Fax - wegen des Nachweises der Versendung) und Zusendung eines neuen Bescheides verlangen. Dessen (dann erstmalige) Bekanntgabe setzt die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Kraft, während derer man gegen den Bescheid Rechtsbehelf (Einspruch oder Widerspruch) einlegen kann (geht auch per Fax). Dann muß die betroffene Behörde dem Rechtsbehelf entweder abhelfen (Bescheid aufheben oder ändern) oder eine begründete Einspruchsentscheidung fällen, die dann durch Klage den Gang zum entsprechenden Gericht (Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialgericht) eröffnet.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Das versteht kein Mensch. Automatische Übersetzer (wenn es durch einen so unverständlich wurde) sind nicht so toll, versuche lieber die Frage selbst zu formulieren, vielleicht versteht guy die besser.

  • Knut S
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    die post ist doch angekommen, da fernmündlich reagiert wurde.

    schreiben/forderungen von behörden sind meist mit einem verwaltungsakt verbunden - incl. rechtsmittelbelehrung.

    widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur niederschrift (persönliche vorsprache beim amt) erfolgen.

    ich würd mal sagen, dumm gelaufen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir wurden von den 8 letzten gamestar Ausgaben 2 nicht zugestellt. Lapidare Auskunft des Vertriebes

    " Die über 18 J. Ausgaben gibt es nicht im Handel und werden deswegen geklaut "

    Da hab ich sie wieder abbestellt.

    Über die Post lasse ich mir nach Möglichkeit nichts mehr zuschicken.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine solche Versicherung gibt es nicht. Es erscheint mir aber komisch, dass Rechnung UND Mahnung nicht zugestellt bzw. erhalten wurden. Bist Du zwischenzeitlich umgezogen? Wenn nein - gibt es jemanden der Dir die Post aus dem Briefkasten stiehlt? Rechnungen und Mahnungen kannst Du Dir sparen indem Du die Schuld SOFORT begleichst....ich mache es jedenfalls so (und beide Parteien sind zufrieden).

    Was wäre wenn Du für jemanden arbeiten würdest und dann wochenlang auf Dein Geld warten müsstest? Würde Dir bestimmt auch stinken, oder...?

  • vor 1 Jahrzehnt

    normale Briefe sind nicht versichert und kann man, soviel ich weiss auch nicht versichern ... die Post garantiert die Zustellung einer Briefsendung bei z.B. Einschreiben, d.h., wenn der Absender per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet ...

    Es ist wohl auch eher unwahrscheinlich, dass man die Rechnung und die darauffolgende Mahnung oder sogar Mahnungen nicht erhält ... oder?

    Und Du müsstest dann wohl beweisen, dass Du die Briefe nicht bekommen hast ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, grüß ich...

    da muß ich dir leider sagen das deine Aussichten die Deutsche Post würde die Kosten übernehmen gleich Null sind.

    Die einzige kleine Chance hat man darin, wichtige Sendungen per Einschreiben zu schicken. Bei Verlust sind diese aber auch nur mit 25€ versichert.

    Oder man greift etwas tiefer in das Portmonnaie und schickt alles mit Express. Diesen kann man höher versichern.

    Man hat aber den Vorteil an Hand des ID-Codes über das Internet den Weg seiner Sendung zu erfolgen.

    Ansonsten hast du nur die Möglichkeit dich mit der Firma in Verbindung zu setzten, zu sagen das die Rechnung nie angekommen ist und hoffen das man dir die Mahngebühren erläßt.

    Wünsch dir noch einen schönen Tag

    Ach ja fast vergessen...lächel...du kannst auch nachfragen ob der Absender deine richtige Anschrift hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So viel ich weiss bist DU persoenlich dafuer zustaendig, jede Rechnung prompt zu bezahlen, und es hat nichts damit zu tun ob Du die Rechnung per Post bekommen hast oder nicht. Es ist Deine Pflicht, dann anzurufen und Dir den genauen Betrag mitteilen zu lassen.

    Natuerlich gibt es Versicherungen bei der Post, aber das muss beim Abschicken bezahlt werden, also hast Du keinen Einfluss darauf.

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