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wie bekomme ich von dem erzeuger meines kindes unterhalt ?

also, ich habe einen sohn der ist 8 jahre. leider bekomme ich keinen unterhalt mehr von der unterhaltsvorschusskasse da wir die 72 monate ausgeschöpft haben. habe auch schon seit fast 1 1/2 jahren, einen anwalt, der sich drum kümmert, aber irgendwie passiert nichts.. hat jemand vielleicht ein tip für mich, wie ich noch an das zustehende unterhaltsgeld meines sohnes komme..??? soweit ich informiert bin, soll er ein minijob haben... was ist falls er nicht (nie) arbeitet...--- bekommt mein sohn dann auch kein unterhalt ??? für antworten wäre ich dankbar, liebe grüße traene26 P.S wir waren nicht verheiratet ..

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich hatte schon auf deine andere ähnliche Frage geantwortet,aber ich tu es auch noch mal auf diese.Geh zu einem Anwalt dieser wird ihm dann ein Schreiben mit der Aufforderung zu zahlen schicken,mit einer Androhung eines Bußgeldes usw..Dann wird dir dein Anwalt sagen das du einen Strafantrag bei der Polizei stellen mußt,wegen unterlassenen Unterhaltszahlungen.Dein Ex wird dann sagen,das er nichts zahlen kann weil er am Existenzminimum lebt.Du mußt dann wiederum beweisen,ob es der Wahrheit entspricht und er nicht auch noch schwarz arbeiten geht etc..Das heißt du mußt ihn beschatten lassen oder es auch selbst tun.Videobeweise usw. und zwar über einen längeren Zeitraum hinweg,ansonsten kann er sagen:tja, ich war nur zur Aushilfe dort usw..Wie ich dir schon auf deine andere Frage hin schrieb,versuche ich schon seit 19 Jahren den Unterhalt zu bekommen.Dann kannst du dich schon mal darauf vorbereiten,das du sehr lange kämpfen mußt evtl.,vielleicht aber hast du auch Glück und kannst es beweisen usw..Ich war auch nicht mit dem Erzeuger verheiratet und da ist es etwas schwerer als wenn man verheiratet war

    Viel Glück

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Anwalt wechseln erstmal, dann Familiengericht, und dann klappt das. Habe ich auch schon hinter mir.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist verdammt schwierig.

    Mein Ex-Mann hat sich vor 10 Jahren einfach verrenten lassen, damit er, weil er dann weniger Einkünfte hat, keinen Unterhalt mehr zahlen muß. Da meine Kinder schon älter waren (16, 14 und 9 Jahre) bekam ich vom Jugendamt nur für den kleinsten Sohn Unterhaltvorschuß, zumindest solange, bis ich wieder geheiratet habe.

    Danach habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um wenigstens für den Kleinsten noch Unterhalt zu kriegen, d.h. Rechtsanwalt, Staatsanwaltschaft habe ich auch eingeschaltet. Der gute Mensch arbeitet nebenher, was ich auch bekannt gegeben habe.

    Auf Anschreiben der Behörden reagierte er nicht, ließ die Post einfach zurückgehen oder guckte gar nicht in seinen Briefka- sten. Mittlerweile ist mein jüngster Sohn auch schon 19, kämpft jetzt selber noch um Unterhalt. Sein Erzeuger ist jetzt unbekannt verzogen, d.h. nicht auffindbar.

    Es sieht also alles danach aus, dass wir wieder keine Möglich- keit haben, an Unterhalt zu kommen.

    Mein Ex ist mittlerweile zum 2.Mal geschieden, wieder steht eine Frau mit zwei Kindern da und wieder kommt der Gute um Un- terhalt drumherum. Aber dieses Mal ist's nicht mein Kaffee.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Also erstmal muß du dir gerichtlich nen Unterhaltstitel besorgen und des kann dauern denn ´der vater muß ja sein Einkommen darlegen wenn er es nicht tut bekommt er Fristen ich weiß ja nicht wie lang es her seit wann du den Anwalt hast.. aber ich habe des damals über´s Jugendamt regeln lassen und die klagen denn vorm Familiengericht für dich und ich weiß des es da schneller geht .. und ich weiß das man den erst braucht.. wenn du ihn hast denn kannst du zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Unterlassender Unterrhaltspflicht schalten denn geht es etwas schneller aber ob er zahlt oder nicht kommt ja auf den vater an wenn du pech hast zahlt er 20 euro und iss aus der geschichte sanft raus also er zeigt denn seinen Zahlungswillen und du bist nase.. Aber wie gesagt seh zu des du den Unterhaltstitel vom gericht bekommst denn den brauchst du für alles was mit Unterhalt zu tun hat.. also bei mir hat es auch ein Jahr gedauert bis ich den hatte und auch muß er ab den tag wo du diesen beantragt hast ob du nu beim Rechtsanwalt oder beim Jugendamt bekommst für diese zeit das nachgezahlt vorausgesetz er zahlt ansonsten sind dir die Hände gebunden und du könntest jeden Monat klagen .. ich bekomme auch kein Unterhalt und ich weiß iss ne schwere Zeit..

    wünsch dir das du mehr Glück wie ich hast und er sich zum zahlen entscheidet enn fragen hast frag mich hab jetzt zwei Jahre Kampf wegen Unterhalt durch

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Gut das sich schonmal ein Rechtsanwal darum kümmert, denn du und dein Sohn haben ja rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Ding ist, dass man dem Erzuger nur bis zum Existenzminimum Geld abverlangen kann, das liegt bei einer einzelnen Person glaube so um die 300 Euro, da bleibt bei der angenommenen Tätigkeit eines Teilzeitjobs nicht mehr viel übrig, aber immerhin etwas.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hast du denn schon einen vollstreckbaren unterhaltstietel?

    leider hast du keine möglichkeit an unterhalt zu kommen wenn sein gehalt unter einer gewissen grenze liegt, es sei denn du kannst nachweisen das er doch mehr verdient.

    was du nur machen kannst ist jedes jahr aufs neue versuchen zu vollstrecken,aber dazu muss er eben selbst über einen gewissen monatlichen betrag verfügen um da erfolg zu haben. das kann dann bis zur lohnpfändung gehen.

    durch neue gesetzesregelungen kannst du sogar unterhalt bekommen wenn der vater eine neue partnerin hat und mit ihr zusammen lebt. da werden dann beide einkommen angerechnet was bis vor kurzem nur galt wenn er verheiratet ist, nun reicht eine eheähnliche gemeinschaft.

    hast du noch keinen tietel kümmere dich um einen anderen anwalt (möglichst weiblich aus taktischen gründen)

    bei einer bekannten hat es nur 3 monate gedauert bis sie den für zwei kinder in den händen hielt.

    achte darauf das der vater jedes jahr seine einkommensbescheinigung vorlegen muss, das ist das a und o um an unterhalt zu kommen.

    hast du bereits einen tietel wird dein anwalt sicherlich tun was er kann, hast du nicht das vertrauen dazu suche dir rat bei einem anderen anwalt.

    leider gibt es einige väter die ein abkommen mit dem arbeitgeber haben, die stellen eine lohnbescheinigung über eine nicht pfändbare summe aus und den rest gibt es unter der hand (davon provitiert aus kostengründen auch der arbeitgeber). hast du den verdacht zb weil der vater über den entsprechenden verhältnissen lebt bitte deinen anwalt dem nachzugehen, ein guter anwalt hat mittel und wege und setzt diese dann auch ein.

    mehr helfen kann dir wirklich nur ein anwalt (anwältin)

    hast du finanzielle probleme, zb weil du selbst zu wenig verdienst zahlt in ausnahmefällen auch das arbeitsamt (welche stelle weiss ich leider nicht,bitte sprich dort vor und schildere die situation, ich glaube die nennen das hilfe in schweren lebenslagen oder so, da kannst du anstelle des unterhalts etwas dazu bekommen was sie sich vom vater wieder holen.) das gilt auch wenn du harz 4 bekommst, bei zwei kindern sind es immerhin über 200 euro welche die oben bereits erwähnte bekannte zusätzlich erhält. (auch sie bekommt vom jugendamt keinen unterhaltsvorschuss) nicht unbedingt die welt aber haben oder nicht ist doch im geldbeutel bemerkbar.

    wenn er nicht oder nie arbeiten geht wird er wohl nie unterhalt zahlen müssen, es sei wie gesagt denn das er eine neue ,bei ihm lebende partnerin hat....

    will dir keine falschen hoffnungen machen und alles schöner reden, versuche dein glück beim amt und evtl mit einer neuen anwältin, mehr kannst du nicht tun,leider....

    doch, eins hab ich noch, ein gericht kann den vater zwingen einen job anzunehmen bzw sich einen besser bezahlten job zu suchen, das geht sogar soweit das ihm haft angedroht werden und vollstreckt werden kann wenn er der auflage nicht nachkommt, in härtefällen kann es sogar so wit gehen das das gericht "ihm einen job sucht" und er den antreten muss ob er will oder nicht. ist er ungebunden ist er sogar verpflichtet europaweit seine arbeitskraft anzubieten und einzusetzen!!!er muss dann seine bewerbungen dem gericht vorlegen, die sehen und prüfen ob er sich ernsthaft bemüht. denn er hat seinem kind gegenüber die unterhaltspflicht und muss alles tun um diesen zahlen zu können. versuchs damit!!!!

    viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es mal mit einem normalen Gespräch mit dem Vater versuchen. Sollte dies nicht möglich sein, was ich fast annehme, dann sollte Dein Anwalt mal in die Puschen kommen und einen Titel beantragen, d.h. im Namen Deines Kindes vor dem Familiengericht auf Unterhalt klagen. In diesem Verfahren muss der Vater seine Einkommensverhältnisse genau offen legen, d.h. Einkommensnachweise und u.U. den Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Für das Verfahren wird deinem sohn Prozesskostenhilfe zugesagt, da er ja kein eigenes Einkommen hat. Es ist wichtig, dass ein Urteil oder Vergleich ergeht und Du somit in der Lage bist eine Vollstreckung dieses Titels durchzuführen, d.h. bei Arbeitsaufnahme des Vaters kann das Gehalt gepfändet werden. Hat der Vater wohlhabende Eltern kann u.U. auch auf das vorzeitige Erbe zurück gegriffen werden. Aber das müßte eigentlich dein Anwalt wissen.

    Teile mir mal mit, in welcher Stadt Du lebst, vielleicht kann ich Dir weiter helfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du eine anwalt eingeschaltet hast müsste er das für dich regeln. denn jeder uneheliche vater muss für sein kind sorgen!!!

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