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meine frau und ich überlegen in die niederlande auszuwandern, was ist da zu beachten,was muss man wissen?
6 Antworten
- SchubiduLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn ihr einen EU-Paß habt überhaupt nichts.
Zwischen EU Staaten gilt ein freier Verkehr von Menschen (und Waren).
Jeder EU-Bürger genießt in jedem EU-Land unbegrenztes Aufenthaltsrecht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Immer schön Richtung Norden halten!
Quelle(n): www.landkarte.de - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
Erstellung von Informationsschriften für Auswanderer und Auslandstätige und weitere Aufgaben im Rahmen des Auswanderungsschutzes
Zuständige Organisationseinheiten: Abteilung II, Referat II B 6, Referatsgruppe II B
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Das Interesse an Informationen über die Verhältnisse in anderen Ländern wächst von Jahr zu Jahr. Wer beabsichtigt, auf Zeit oder Dauer ins Ausland zu gehen, trifft seine Entscheidung – unabhängig von seinen Motiven – nach den Vorstellungen, die er von seinem Zielland hat. Sie sollten gegenwartsnah und frei von Illusionen sein. Der Informationsdienst des Bundesverwaltungsamtes (BVA) trägt dazu bei.
Seit dem 28.12.1959 ist dem BVA die Aufgabe übertragen, alle für die Auswanderung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auszuwerten sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände in allen Angelegenheiten des Auswanderungswesens zu unterstützen und zu beraten.
Mit der Herausgabe der in Heftform gebundenen Informationsschriften erfüllt das Referat seinen gesetzlichen Auftrag, "alle für die Auswanderung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auszuwerten sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen der in diese Aufgabe eingebundenen Wohlfahrtsverbände in allen Angelegenheiten des Auswanderungswesens zu unterstützen und zu beraten".
Die folgenden Informationsschriften werden unterschieden:
Allgemeine Informationsschriften...
...behandeln Themen, die unabhängig vom Zielland der Auswanderung für den Einzelnen entscheidungsrelevant sind. Diese Informationsschriften enthalten u.a. Informationen zum Abschluss von Arbeitsverträgen, zur Versicherung bei Auslandsaufenthalt oder geben Ratschläge zur Erhaltung der Gesundheit in tropischen und subtropischen Ländern.
Länderinformationsschriften...
... haben ihre inhaltlichen Schwerpunkte bei den für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen der Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, Bildungseinrichtungen, Angaben zu den Lebenshaltungskosten, den Devisenbestimmungen sowie zur Arbeitsmarktlage.
In unserer Publikationliste können Sie sich einen Ãberblick über unsere Schriften verschaffen.
Ratsuchende Einzelpersonen können die Broschüren nur bei den rund 40 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände gegen Entrichtung einer Schutzgebühr beziehen.
Behörden, sonstige öffentliche Stellen oder Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland versenden wollen, können sich zum Bezug der Schriften direkt an uns wenden.
Der Informations- und Beratungsbedarf über die Länder der Welt wird sich in Zukunft eher vergröÃern, da die internationale Mobilität stark zugenommen hat und noch zunehmen wird. Immer häufiger geschieht es, dass Familien und auch Einzelpersonen für eine längere - zunächst begrenzte - Zeit aus unterschiedlichen Gründen in einem anderen Land leben wollen. Schon heute spielen sich die Hauptwanderungsbewegungen innerhalb Europas ab. Die Tendenz ist steigend. Die Möglichkeiten, die der gemeinsame EU-Binnenmarkt mit EURES geschaffen hat, werden diese noch verstärken.
Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstellungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häufig - so wissen die Berater zu berichten - gehen die Betreffenden von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häufig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbereich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kultur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.
Das Bundesverwaltungsamt stellt den Beratungsstellen objektives Informationsmaterial bereit, welches die realistische Beurteilung der Verhältnisse und Möglichkeiten des Ziellandes erleichtert. Darüber hinaus verweist das Bundesverwaltungsamt auf die besondere Bedeutung des persönlichen Beratungsgespräches und empfiehlt den Besuch einer Beratungsstelle.
Ansprechpartner/-innen:
Hier erreichen Sie uns:
Thomas Haldenwang
Telefon: 01888-358-4999 (Hotline)
Fax: 01888-358-4829
InfostelleAuswandern@bva.bund.de
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Adresse(n):
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Und schau mal hier nach, das sind die Beratungsstellen der einzelnen Bundesländer:
- WOLFLv 5vor 1 Jahrzehnt
erkundige dich doch am besten bein niederländischen fremdenverkehrsverein oder der niederländischen botschaft!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bevor ihr das macht, solltet ihr niederländisch lernen und es recht gut können. Ansonsten habt ihr schlechte Karten. Auch wenn sich die Niederländer immer gerne als tolerantes Völkchen sehen, haben sie ein Problem mit Deutschen. So ein groÃes Problem, dass sogar ihre Königin versucht, zu intervenieren. Pluspunkte erhaltet ihr und lernt die Niederländer von ihrer netten Seite kennen (stamme selbst aus NL), wenn sie merken, dass ihr euch echt Mühe gebt. Wünsche euch viel Freude in NL.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
stimmt genau auch der teuro bleibt erhalten
Quelle(n): eigene meinung