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Schwachsinn oder kein Schwachsinn???

Sohn 18 Jahre hat Schule geschmiessen mit knappen 17 - keine Schulausbildung

Seit dem nichts mehr gemacht verklagte aber den Vater auf Unterhalt!

Gericht gab dem Vater Recht das dieser keinen Unterhalt zu zahlen mehr hat ab dem 18ten Lebensjahr - wenn Sohn nicht in Ausbildung steckt oder Schule besucht!

Der Sohn soll sich um Arbeit bemühen und wird und braucht nicht unterstützt werden durch den Vater wegen seiner Faulheit

Wieso zahlt das Arbeitsamt dem Jungen dann eine Wohnung und unterstützt ihn auch noch weiter finanziell und verlangt jetzt vom Vater das Geld

Es kann doch nicht sein das es ein Urteil gibt wo der Vater nicht zu zahlen hat und der Staat fordert es jetzt trotzdem

Update:

Kurze erklärung es handelt sich um meinen Stiefsohn

Er geht nicht arbeiten - sitzt nur zu Hause und lehnt sogar eine Ausbildung ab die wir ihm besorgt haben und hat es schriftlich niedergelegt das er keine Lust dazu hat das er 15 km vom Wohnort entfernt Arbeiten wird

Er hätte Kost und Loggie gehabt!

Er macht wie gesagt nix im Moment und verlangte in der Klage eine Unterhaltzahlung von 856 Euro Monatlich durch den Vater - für seinen Lebensstandart

Wohnt bei seiner Mutter noch und die unterstützt die Faulheit vom Sohn - sie meinte uns nur der Vater hat zu zahlen

Die Tochter geht mit 16 auch nicht in die Schule selbst dort ist schon der Unterhalt durch das Gericht gestrichen worden weil sie jetzt in der Obligenheitspflicht ist und Arbeiten kann auch wenn sie 16 Jahre alt ist

Update 2:

Familienrechtsanwalt haben wir von Anfang an und wie gesagt es gibt Urteile

hier einen ausschnitt

Das Kind ist volljährig und hat eine Ausbildung abgeschlossen. Oder es tut gar nichts mehr. Schulbescheinigungen und Nachweise über den Fortgang der Ausbildung müssen regelmässig vorgelegt werden. Bei Minderjährigen kann und sollte man die Zeugnisse von der Mutter einklagen. Die Sorgerechtsverhältnisse spielen keine Rolle. Brandenburgisches OLG in Az 9 WF 157/04 vom 23.8.2004: Nimmt das (vorliegend 15-jährige) minderjährige Kind nicht an einer Ausbildung teil, so hat es im Verhältnis zu seinen Eltern eine Erwerbsobliegenheit, die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Verstößt das minderjährige Kind dagegen, so muss es sich in erzielbarer Höhe fiktive Einkünfte, die es bedarfsdeckend einzusetzen hat, zurechnen lassen. Dies kann auch bei noch nicht 16 Jahre alten Kindern der Fall sein - das betrifft beispielsweise ausbildungsverweigernde Schulabbrecher.

Update 3:

es kann doch net angehen sowas -wenn ich zum beispiel etwas verweigere wie job durch arbeitsamt dann kriege ich gleich kürzungen wieso darf der junge und auch die tochter sich alles erlauben

das urteil bei gericht ist auf unserer seite und da kann doch nicht angehen das man bestraft wird in deutschland ein kind zu bekommen durch irgendwelche gesetzte - die wir jetzt auch anfechten werden mit anwalt

wir sehen nämlich nicht ein für die kinder etwas an unterhalt bis zum 25 lebensjahr zu zahlen bzw dann noch länger im notfall wenn diese nichts machen

Update 4:

für alle die das gleiche noch vor sich haben hier ein link

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

wenn ihr das urteil haben wollt auf das wir hin gewonnen haben mailt mich an schicke euch dann es in kopie per mail zu

zombiemutti@yahoo.de

Kann euch auch mehr links schicken da ich durch den fall mich langsam reingearbeitet habe und auch tipps geben

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    probieren können die es ja und müssen das auch. Wenn Ihr die Zahlung aufgrund des Urteils verweigert, sollte das doch klar gehen....oder verklagen die Euch jetzt?

    Vielleicht trefft ihr Euch einfach mal mit dem Sachbearbeiter und wenn der ihm seine Möglichkeiten des geltenden Rechts aufdrückt, wird sich die Sache bald erledigt haben. Wobei die Unterhaltspflicht dann wieder greifen würde, wenn er doch noch eine Lehre anfängt oder die Schule beenden will.

    Das der Staat versucht sich das Geld irgendwo wieder zu holen, ist doch klar. Das der Faulpelz das Sozialsystem ausnutzt scheinbar auch. Da hilft nur Gegenhalten und Durchhalten.

    Allerdings frage ich mich auch, woher diese Einstellung rührt bei ihm und wie kaputt der mit 18 schon sein muß.

    vg

    Quelle(n): http://www.abc-recht.de/topthemen/interview/unterh... Sigrun von Hasseln: Grundsätzlich sind Eltern nicht gezwungen, den Unterhalt auf das Konto ihres Kindes zu überweisen. Sie können, solange ihr Kind unverheiratet ist, bestimmen, dass das Kind zu Hause wohnt und ißt; selbst wenn das Kind volljährig ist (§ 1612 Abs. 2 BGB). Von deutschen Gerichten wurde unter anderem in folgenden Fällen entschieden, dass Eltern keinen regelmäßigen Geldunterhalt zahlen müssen: * beim Wunsch nach innerer Lösung vom Elternhaus; * bei einer tiefgreifenden Entfremdung, wenn sie durch ein rücksichtsloses oder provozierendes Verhalten des Kindes verursacht worden ist.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann nur schwachsinn sein. Es zeugt aber von einem gewissen mass an klevernis wenn das eine gericht sagt nein und das andere sagt ja da beißt sich die katze in den schwanz.....

    wenn es nach mir gehen würde würde werder die Mutter, die Tochter noch der Sohn geld bekommen Faulheit gehört nicht unterstützt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frechheit: bekomme in der Ausbildung 600 Euro, zahle Miete und führe meinen Haushalt selbst - rein theoretisch wäre auch mein Vater unterhaltsverpflichtet - aber trotz wenig Bemühungen seiner Seite würde ich ihn nie darauf verklagen.

    Aber da sieht man mal wieder was zum Thema es fehlen Ausbildungsplätze - so´n Quatsch, es fehlt an motivierten verantwortungsbewußten Jugendlichen, die das, aus welchen Gründen auch immer nicht mehr von Zuhause mitbekommen.

    Aber das System in Deutschland ist manchmal schon sehr fragwürdig, ich kämpfe gerade darum Kindergeld zu erhalten, gehe jeden Tag 8 Stunden arbeiten und weiß manchmal nicht, warum sich meine arbeitslosen Nachbarn gemütlich eine 3Zimmer Wohnung leisten können - fürs nix tun...

    Fazit: Schwachsinn

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist es Schwachsinn. Ich kann nur sagen, typisch deutscher Staat.

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  • Nicole
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Armer Vater.

    Es scheint die Kinder haben mehr von der Mutter.Vor allem die Faulheit.Sorry aber ich halte die Mutter mit ihrer Brut für total asozial.Die kinder werden NIE arbeiten gehen.Warum auch.Entweder zahlt Papa oder Vater Staat

    Diese Familie ist zu faul zum arbeiten und ich bekomm kein Geld vom Arbeitsamt(Freund verdient zu viel)und darf meine Krankenversicherung selbst bezahlen.Wovon ist dem Staat egal.Aber solche Schmarotzerfamilien bekommen alles in den Hintern gesteckt.Die Tochter wird demnachst bestimmt schwanger.Weil,dann gibt es ja mehr Geld vom Staat.

    ARMES DEUTSCHLAND

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nen Drogentest würd ich auch verlangen. So faul und gemein zu seinen Vater kann man normal doch gar net sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schwachsinn!! So sind die gerichte aber leider heute nun mal so!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn`s komisch klingt, das ist nunmal Gesetz in Deutschland.

    Das Kind hat anspruch auf Sozialleistungen.

    Diese Sozialleistungen werden zunächst vom Staat erbracht.

    Stellt sich jedoch heraus, dass es ein Familienmitglied gibt, dass finanziell so gut da steht, dass es die Person unterstützen kann, wird das Geld vom Sozialamt zurück gefordert.

    Das sind Sozialgesetze, und die stehen rechtlich gesehen über dem Urteil eines Familienrichters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde - in der Position des Vaters - mir schleunigst einen Anwalt nehmen, und dagegen angehen! Das Problem ist, das sich hier mal wieder zwei deutsche Gesetze schlagen - nach dem Gesetz das den normalen Unterhalt regelt wurde der Vater freigesprochen - seit HartzIV jedoch ist es so, das unverheiratete Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr in der Wohnung der Eltern verbleiben sollen so sie nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren - tun sie das nicht kann es sein das die Eltern in Regress genommen werden, was ich persönlich als absoluten Schwachsinn empfinde und als einen Angriff in die Privatsphäre des Einzelnen obendrein. Aber der Staat versucht halt damit, die auf ihn zukommenden Unterhaltskosten abzuwälzen, die ihm seine Funktion als Sozialstaat aufbürdet.

    Wie gesagt: Fachanwalt für Sozialrecht und Familienrecht konsultieren und das Urteil mal schon vorab an die Arge schicken und dagegen angehen! Derartige Schildbürgerstreiche gibts derzeit einige - und noch lange nicht alle sind rechtens!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    TOTALER SCHWACHSINN !!!

    Aber das ist eben in Deutschland möglich

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