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Wer ist wohl schuld? (Auto-unfall)?

Meiner Freundin ist ein 8-jähriger Junge um 23.30 ins fahrende Auto von hinten gerast, auf einem Fahhrad ohne Licht und Bremsen. Die Poizei sagt die wäre schuld, weil der Junge ja erst 8 ist. Müssten es nicht die Eltern sein, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Über den Anwalt geht das sowieso,wollte nur vllt. wissen wie die Chancen stehen. Eure Meinung? THANKS

Update:

Sie ist nicht rückwärts gefahren oder hat gebremst. D.h. der Junge war schneller als sie. Die Polizei sagt, man müsste in der Sommerzeit damit rechnen, dass Kinder auf der Straße sind. Aber um 23.30? :-( Dem Jungen ist nichts passiert,meine Freundin muss über 1000€ zahlen.

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    erstmal wundert mich das der junge um die zeit immer noch draussen war und fahrrad gefahren ist

    desweiteren muss sie als autofahrerin immer im verkehr aufpassen

    ich schätze es gibt jeweils zur hälfte die schuld

    sie weil sie nicht aufgepasst hat und die eltern des jungen weil diese die aufsichtspflicht verletzt haben

    aber wie gesagt das denke ich mir nur

    geht lieber zum anwalt das ist der sicherste weg

    nochmal zu deinem nachtrag

    ob strafe zahlen oder nicht - die eltern haben die aufsichtspflicht verletzt - desweiteren hat der junge kein verkehrstaugliches fahrrad gehabt - hat er nen helm auf gehabt überhaupt

    geht lieber damit zu einem rechtsanwalt dann stehst du auf der sicheren seite - du musst halt nur die kosten übernehmen für den anwalt falls du keine rechtschutz hast

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei dieser Art Unfall, ist deine Freundin leider auf jeden Fall Schuld. Auch wenn dir das Kind ins Auto fährt oder läuft, du bist immer Schuld. Sorry, da wird nix zu machen sein!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alter Grundsatz,wer auffährt ist immer Schuld!! Wen das Fahrrad ohne Licht und Bremse war,dann erst recht!!Die Eltern müßen von der Polizei angezeigt werden,wegen Aufsichtsplichtverletzung!! Deine Freundin trifft 100% keine Schuld,wenn es in einem Rechtsstaat war!!

    Wenn es in D war,dann sind die Polizisten Idioten,was allerdings öfter vorkommt!!

    Unbedingt zum Fachanwalt ( Verkehrsrecht) gehen!

    Wenn ihr kennen kennt,dann schau unter www.anwaltskammer.de

    Quelle(n): Praxis von 25 Jahren in ganzEuropa unterwegs,auch zu Visum Zeiten,in damalige Ostländer, Genug Gerichtspraxis!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    so wie du es schilderst kann das unmöglich in der EU gewesen sein.

    an und für sich fallen kinder in den vertrauensgrundsatz, ABER um 23uhr30 muß und kann ich nicht damit rechnen das ein 8jähriger mit dem fahrad bei mir auffährt.

    mit einem guten anwalt hat sie sicherlich relle chancen.

    da liegt eine eindeutige aufsichtverletzung vor.

    die eltern von dem jungen sind wahrscheinlich ausländer oder es ist sonst nichts zu holen, da ist es natürlich, sich das geld von einem ordenlichen steuerzahler erstatten zu lassen.

    auf keinen fall gefallen lassen.

    hatten so einen ähnlichen fall in der familie, haben ganz klar gewonnen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    hi. von einem auto, ob fahrend oder parkend, geht immer eine gefahr aus. sprich, in der normalen kfz-haftpflicht ist normalerweise eine gefährdungshaftpflicht inklusive. andererseits, wenn ich richtig gelesen habe, ist der kleine mit seinem rad auf das heck des autos aufgefahren?! in diesem fall heißt es meistens, wer auffährt ist schuld! da ist aber noch zu klären: was macht ein 8jähriger um die zeit auf der strasse? allein noch dazu!? warum war das fahrrad nicht beleuchtet und warum funktionierten die bremsen nicht? jetzt kommt es auf die haftpflicht des jungen an oder der fall wird vor gericht geklärt!! grüsse

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist deine Freundin rückwärts gefahren oder vorwärts? Ich denke schon, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, allerdings weiß ich nicht, ob das evt. in einem Verfahren geklärt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Würde auch sagen dass ein 8-Jähriger um die Zeit nix mehr (und vor allen Dingen nicht allein) auf der Strasse zu suchen hat. Aber es wird gerichtlich trotzdem nicht einfach... meistens bekommen die Fahradfahrer recht...

  • vor 1 Jahrzehnt

    im bezug auf den unfall ist deine freundin schuld. als autoahrer ist man immer der gearschte, da man stets so fahren sollte, dass man in solchen situationen schnell reagieren muss. man ist ja sogar dann schuld, wenn jemand einem BEWUSST vors auto springt (selbstmörder, irre, johnny knoxville)

    allerdings kann ich mir vorstellen, das die eltern des kindes nochmal eine separate anzeige kriegen werden. oder das deine freundin die eltern anzeigt, wg. verletzung der aufsichtspflicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gute Frage... Das Problem ist nur, wenn ein Kind in einen Unfall verwickelt ist, bekommt man soweit ich weiß immer die Schuld, zumindest aber Teilschuld.

    Meiner Schwester ist mal was ähnliches passiert... da ist dem Kind aber nichts passiert, sondern nur ein paar Macken am Fahrrad und am Auto. Meine Schwester hatte nicht die Polizei zugezogen, sondern das Kind nach Haus gebracht. DIe Eltern nahmen die Schuld auf sich und haben sogar die Reparatur des Autos bezahlt...

    Aber wie die genaue Rechtslage ist, weiß ich leider auch nicht.

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Freundin hat keine schuld.

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