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Unterhalt Grosseltern für Enkelkinder !???
wie es aussieht werden wir belangt für unsere Enkelkinder den Unterhalt zu zahlen da unser Sohn dieses nicht kann. Nach welchen finziellen Kriterien wird sowas bemessen und was ist mit den persönlichen Krediten die man hat?
Wer hat da nähere Info´s bzw. Tip´s wo man nachschauen kann?
4 Antworten
- zombiemutti1976Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallöchen guter Tip von meiner Seite - geht so schnell wie möglich zu einem Rechtsanwalt - aber denkt daran er sollte und muss unbedingt auf Familienrecht speziallisiert sein
Euer Enkel hat anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den Vater - okay aber ihr sagt ja selber das dieser nicht leisten kann
An nächster Stelle seit Ihr dran - aber ganz ehrlich im Notfall dürft Ihr auch noch für euren Sohn aufkommen
Stecken selber gerad in dieser Sache - und zwar nicht zu knapp
wenn du magst schreibe mich einfach mal im Messi an
Ohne Anwalt werdet Ihr aber nicht so einfach daraus kommen
Im übrigen ist der Junge volljährig muss er auch bei der anderen hälfte also bei Seiner Mutter auf Unterhalt klagen und natürlich bei deren Grosseltern nur zum Tip
Quelle(n): http://www.eltern.de/familie_erziehung/grosseltern... http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht... http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/unterha... http://widerspruch-und-klage.de/thread.php?goto=ne... - keanalucaLv 4vor 1 Jahrzehnt
ich möchte einfach mal kurz von der "gegenseite" berichten.
ich habe zwillinge und bekomme von deren vater keinen unterhalt. sofort nach unserer trennung hat er aufgehört, zu arbeiten und alles mögliche unternommen, damit er nur ja nichts zahlen muss.
ich bekomme nun pro kind 127 € unterhaltsvorschuss im monat. ich arbeite halbtags und bekomme einen kleinen zuschuss zu den kindergartengebühren, das wars auch schon.
ich zahle monatlich für den kindergarten (für beide kinder) etwas über 200 € - die täglichen kosten, wie brotzeit, benzin, sonstige nebenkosten, die für den kindergarten reichlich anfallen, nicht zugezählt. das heisst, der unterhaltsvorschuss reicht monatlich nicht mal komplett dafür, dass ich meine kinder untergebracht habe, solang ich arbeiten gehe.
auch ich habe überlegt und mit meiner anwältin besprochen, dass die eltern des kindervaters "hergenommen" werden sollten. beide verdienen sehr gut und haben besitz und sind ja ausserdem die groÃeltern meiner kinder.
also wieso sollten die uns nicht unterstützen, wenn ihr lieber sohn das nicht schafft?
ich habe aber mit der oma der kinder gesprochen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie uns unterstützt, indem sie uns zb immer mal die schuhe kauft. und wenn ich gröÃere ausgaben habe (zb machen die beiden ab september bei einem musikkurs mit, oder wir wollen auch noch regelmässig einen sportverein besuchen) dann schreibe ich ihr eine mail und bitte um unterstützung.
das ist nicht meine idealvorstellung, lange zeit war es mir zu blöd, sie um geld zu bitten. ein teil sollte eigentlich selbstverständlich von der väterlichen seite kommen. (das ist auch rechtliche verpflichtung)
vielleicht versucht ihr einfach nochmal, mit eurer "ex-schwiegertochter" zu reden und euch anderweitig zu einigen.
denkt auf jeden fall daran, dass das geld für die kinder ist - eure enkel!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Werdet ihr leider wohl nicht ganz umhin kommen zu zahlen.Höchstens wenn ihr nachweisen könnt,daà ihr durch Unterhaltszahlungen an den Enkel unter das Existenzminimum rutschen würdet.Das Ganze nennt sich "Subsidiaritätsprinzip".Bedeutet so viel wie: alle Verwandte in gerader Linie (Kinder,Eltern, GroÃelternetc.)sind einander unterhaltspflichtig.Entstammt irgendwie der sog. Kath. Soziallehre.Das hat man davon,wenn man immer nur CDU wählt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
guter Vorschlag für die Merkel