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familie 3 personen suchen billige Wohnung Harz 4 Empfänger 3zimmer wohnung in braunschweig Hilfe beim Umzug ---------vieleich gibt es Leute die helfen oder Meinung sagen könnte miete CIA 350euro keine Eheleute jeder muss sein mieteAnteil zahlen .ich weis nicht wie ich helfen kann

4 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    ich bin alleinerziehende Mama und auch Hartz4 Empfängerin (leider).

    Tipp von mir ist es zum Leistungszentrum oder zum Amt der Stadt Braunschweig zu gehen oder dort anzurufen. Dort kann man Auskunft darüber erhalten, wie teuer die Kaltmiete inkl. NK und BK sein darf plus Heizungskosten. Hinzu kann man eine Liste von zB Genossenschaft oder Hausverwaltungen vom Amt oder Leistungszentrum anfordern, die Hartz4 Empfänger aufnehmen, bzw Wohnungen in deren Preislage haben.

    Hinzu kommt, dass der Hausverwalter oder die Genossenschaft ein Mietangebot mitgibt, dieses muss vom Amt bestätigt werden. Liegt es in der Preisklasse wird ein Ok gegeben und man kann den Mietvertrag unterschreiben. Genossenschaftsanteile oder Kaution kann dann beim derzeitigen Amt als Darlehen beantragt werden und auch die Ujmzugskosten. Wobei es erforderlich ist, dass entweder das Amt schriftlich um einen Umzug gebeten hat, da die derzeitige Whg zu teuer ist. Grund für einen Whg Wechsel wäre auch z.B. Arbeit gefunden zu haben in der andren Stadt in die man ziehen will oder weil Fahrtkosten oder sonstiges einiges Finanziell zum besseren Leben förderlich wären.

    Jedoch kann man den Mietvertrag auch so unterschreiben und muss aber das, was zuviel an Summe ist vom Lebensunterhalt abziehen. Hinzu kommt als Nachteil, dass man kein Anspruch auf Darlehen wgn Kaution oder so hat.

    Also viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kleine Anmerkung:

    "keine Eheleute jeder muss sein mieteAnteil zahlen .ich weis nicht wie ich helfen kann"

    Ist es jetzt eine Familie - z. B. Vater, Mutter, Kind? Du hast so etwas erwähnt - wenn ja, sind sie auch eine einzelne Bedarfsgemeinschaft und das bedeutet, die Miete wird *nicht* in Teilen bezahlt sondern einmal einheitlich für die Bedarfsgemeinschaft.

    Dann ist es irrelevant ob es sich nun um ein verheiratetes oder unverheiratetes Paar handelt - solange sie ein Paar ist werden sie als *eine* sogannte Bedarfsgemeinschaft angesehen und die Miete wird einheitlich für diese Bedarfsgemeinschaft bezahlt, nicht hälftig berechnet auf die einzelnen Personen.

    Verstehst Du? - Selbst wenn sie "nur" unverheiratetes Paar sind wird davon ausgegangen dass sie die genauso füreinander "einstehen" müssen - und einen gemeinsamen "Bedarf" haben. Genau dasselbe gilt übrigens auch für weitere im Haushalt lebende Angehörige bei denen davon ausgegangen wird das sie zum Haushalt beitragen könnten wenn sie Arbeit hätten.

    Das bedeutet de fakto das sie insgesamt weniger Geld bekommen als wenn sie "nur" WG wären, denn wenn zwei WGler zusammenziehen und einer davon noch in Kind hat, wird die Miete jeweils zur Hälfte gezahlt, nicht aber wenn das Arbeitsamt davon ausgeht, dass es sich um ein (wenn auch unverheiratetes) Paar handelt.

    Es ist ein entscheidender Unterschied ob es sich in ein und derselben Wohnung um mehrere Singlehaushalte handelt - mit jeweils getrennten Haushaltskassen - oder ob es sich um ein einzelnes Paar handelt. Letzteres wird genauso behandelt als seien sie verheiratet.

    Vorsicht! WG ist WG, und Familie ist etwas ganz anderes!

    *Eine* Familie mit gemeinsamer Haushaltskasse ist rechtlich *immer* eine Bedarfsgemeinschaft, und die Miete wird für diese eine Bedarfsgemeinschaft gezahlt - und insgesamt gibt es weniger Geld. Was übrigens unter anderem ein Grund ist warum WGs es schwer haben als unterschiedliche Bedarfsgemeinschaften anerkannt zu werden und es gibt mehr als eine WG die auf einmal mehr oder weniger gezwungen ist eine gemeinsame Haushaltskasse zu führen nur weil ihnen nicht anerkannt wurde, dass sie eben *kein* Paar sind!!! (und das gilt sowohl für unverheiratete Paare als auch für verheiratete, eingetragene Lebenspartnerschaften und auch Lebensgemeinschaften von Schwulen und Lesben)

    Insofern... Miete getrennt ist nur bei einer WG - wegen der getrennten Haushaltskasse! - ist das bei Deinen Bekannten so?

    Quelle(n): Leider Erfahrung mit dem ganzen Kram
  • vor 1 Jahrzehnt
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    immer wieder beim wohnungsamt fragen? und wegen hilfe beim amt fragen,da gibt es sicher ehrenamtliche helfer!?

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