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Warum haben wir einen Verfassungsschutz, obwohl wir gar keine Verfassung haben?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Grundgesetz ist die Verfassung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Grundgesetz ist übergangsform zur Verfassung. Wir haben noch keine Verfassung auf Bundesebene. Wir haben auch noch keinen offiziellen Friedensvertrag mit den Siegermächten des 2. Weltkrieg.

    Wir haben keinen Bundesverfassungsschutz. Den Verfassungsschutz gibt es nur auf Länderebene.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gegenfrage: Warum schützt der Verfassungsschutz eigentlich diejenigen, die gegen die Verfassung verstossen, bzw. aus niederen Beweggründen daran herumfingern (bsp. Kohl, Koch, Schröder, Schily, Beckstein, Schäuble, Müller.....)

    Zumindest der Name sollte geändert werden, ich schlage vor : "Elitenschutzverein" oder "Behörde zum Schutz schützenswerter Verbrecher" oder "Beschäftigungsgesellschaft mit Lizenz zum Töten" oder......

  • G
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal hat Deutschland eine Verfassung und zweitens ist der Verfassungsschutz wichtig, sonst gäbe es ja keine NPD-Spitze...

    (Die Verhandlung ob die NPD verboten werden sollte ist daran gescheitert, das alle der Überprüften obersten 10 der Partei, die angeklagt wurden, für den Verfassungsschutz gearbeited haben)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wir haben eine Verfassung. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es heißt bloß anders.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Allgemeines

    Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch „primitiver“ - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.

    Am 3. Mai 1791 war in Polen die erste demokratische Verfassung in Europa verabschiedet worden, die zweite auf der Welt nach den Vereinigten Staaten. Der 3. Mai ist in Polen immer noch ein nationaler Feiertag.

    Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne [des] Grundgesetzes entsprechen“ (Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz).

    In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court of the United States; diese Funktion nimmt in den Ländern, beispielsweise in Bremen, der Verfassungsgerichtshof oder auch Staatsgerichtshof wahr). In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a. Siehe auch islamische Rechtsschulen.

    Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen.

    Unter dem Schlagwort "corporate government" gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.

    [Bearbeiten]

    Existierende Verfassungen von Staaten

    Deutschland: Grundgesetz

    Österreich: Bundesverfassung (Österreich)

    Schweden: Verfassung (Schweden)

    Schweiz: Bundesverfassung (Schweiz)

    Spanien: Verfassung des Königreiches Spanien

    Vatikanstadt: Verfassung (Vatikanstadt)

    Vereinigte Staaten von Amerika: Verfassung der USA

    Europa: Vertrag über eine Verfassung für Europa (nicht in Kraft)

    [Bearbeiten]

    Verfassungen deutscher Bundesländer

    Baden-Württemberg: Verfassung des Landes Baden-Württemberg

    Bayern: Verfassung des Freistaates Bayern

    Berlin: Verfassung von Berlin

    Brandenburg: Verfassung von Brandenburg

    Bremen: Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Hamburg: Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

    Hessen: Verfassung des Landes Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern: Verfassung (Mecklenburg-Vorpommern)

    Nordrhein-Westfalen: Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Niedersachsen: Niedersächsische Verfassung

    Rheinland-Pfalz: Verfassung für Rheinland-Pfalz

    Saarland: Verfassung des Saarlandes

    Sachsen: Verfassung des Freistaates Sachsen

    Sachsen-Anhalt: Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein: Verfassung (Schleswig-Holstein)

    Thüringen: Verfassung (Thüringen)

    Quelle(n): Wikipedia
  • vor 1 Jahrzehnt

    zu den antworten davor: das Grundgesetz ist keine Verfassung. im Grundgesetz ist verankert, daß dieses so lang gültig ist, bis eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. alle rechte sind bis dahin dem Grundgesetz zu entnehmen.

    der verfassungsschutz ist ideotie. es kann so etwas theoretisch nicht geben, wenn die voraussetzungen nicht geschaffen sind 8in diesem fall die verfassung). das ist wieder etwas von unserem staat, was die sich so ausgedacht haben, aber keiner so recht versteht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Weil es zumindest Landesverfassungen gibt, welches es anscheinend auch zu schützen gilt.

    "Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne [des] Grundgesetzes entsprechen“ (Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz)."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso ham wir keine Verfassung??

    ich dachte wir haben eine,oder wo steht das mit der unantastbaren Menschenwürde?

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