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Inwieweit machen sich Eltern strafbar, wenn sich Kinder im Internet als volljährig ausgeben?

Meine 15jährige Tochter lud sich Songtexte herunter. Sie mußte sich dazu anmelden und hat plötzlich ein Abo abgeschlossen. Kann ich als Mutter verklagt werden?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nun, die Tochter ist mit 15 Jr. noch geschäftsunfähig, somit ist ihre Willenserklärung nichtig. Jedoch wußte dies der andere Vertragsteil nicht. Da die Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzl. Vertreters abschloß, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab. Solange ist der Vertrag schwebend wirksam. Da Sie dies nun letztendlich nicht genehmigen, kommt auch der Vertrag rückwirkend nicht zustande. Dennoch kommt es zur Haftung: Wer als Vertreter (ohne Vertretungsmacht, hier: die Tochter) einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Vertragsteil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene (Mutter) die Genehmigung des Vertrages verweigert. Wie das im einzelnen aussieht, müßte im Abo-Vertrag beschrieben sein. Außerdem müßte auch hier ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen möglich sein, ansonsten würde ich vorschlagen, sich mit der Firma außergerichtlich zu einigen, dies sollte in irgendeiner Form möglich sein, um einer Klage vorzubeugen. Außerdem würde ich noch abprüfen lassen, ob und inwieweit es im Vertrag ersichtlich gewesen war, daß hier beim Download der Songtexte automatisch (?) ein Abo-Vertrag abgeschlossen wird. Dies verstößt wiederum gegen die guten Sitten und der Vertrag wäre von vornherein nichtig. Ich bin kein Jurist, daher würde ich raten, sich einfach mal an Anwälte zu richten, die sich mit Vertragsabschlüssen im Internet befassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So pauschal kann man das nicht sagen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Etwa der Vertragsinhalt.

    Empfehlung:

    Rechtsanwalt einschalten.

    Gruß Bobyhops

  • Carib
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Verletzung der Elterlichen-Aufsichtspflicht. Kann schon mal nach hinten losgehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, unterliegen Geschäfte mit Minderjährigen dem "Taschengeldparagraphen". Das bedeutet, dass Jugendliche unter 18 Jahren rechtsgültige Geschäfte ausschließlich im Rahmen ihres Taschengeldbudgets abschließen dürfen. Alles, was über diesen finanziellen Rahmen hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigen. Ein Vertrag, der über das Taschengeldbudget eines Minderjährigen hinausgeht, gilt als von vornherein als nichtig.

    http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf10094.ht...

    Quelle(n): Wieder mal gegooglet ;-)
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der gerne zitierte Passus:"Eltern haften für ihre Kinder" ist generell so nicht anwendbar. Und ich denke, eine 15 jährige, die bewusst eine Sicherheitssperre im Internet umgeht um an eine Leistung zu kommen, die sie regelgemäss nicht bekommen dürfte, ist insoweit selber strafmündig, als das sie diese Handlung sicher vorsätzlich vorgenommen hat (es gibt sich niemand durch Zufall als 18 aus)

    AABER

    Als Eigentümer des Rechners wie als auch als Eigentümer eines Telefonanschlusses hat man dafür Sorge zu tragen, das von diesem Gerät aus nichts gemacht wird, zu dem man nicht die Einwilligung gegeben hat. Dies bedeutet im Zweifelsfall in eigener Abwesenheit den Rechner für den Zugriff von Dritten zu sperren (Jugendschutz)

    Ebenfalls hakelig ist aber die Position des Vertragspartners, denn der Abschluss dieses Rechtsgeschäftes übersteigt unter Umständen den sogenannten "Taschengeldparagrafen" und ist somit Null und nichtig. Allerdings weiss ich jetzt beim besten Willen nicht, welche Auslegung ein Gericht wählt...

    Wenn Sie dieses Abo nicht weiterlaufen lassen wollen, rate ich zur sofortigen schriftlichen Kündigung - und ich rate hier zu einem Einschreiben an den Hauptsitz der Firma - nicht zu einer email oder zusätzlich dazu - mit dem Hinweis auf fehlende Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten. Denn ein weiterlaufen nach nachweisbar erfolgter Kenntnisnahme kommt einer Duldung gleich und diese Wiederum könnte bedeuten, das sie sich für etwas verantwortlich finden, was sie selber gar nicht gemacht haben!

    Quelle(n): Eigenes Rechts- und Allgemeinwissen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer soll Dich verklagen? Ihr bestellt das Abo wieder ab und die Sache ist erledigt. Das wird ihr wohl eine Lehre sein. - Wer hat als Kind keinen Scheiss gebaut???

  • .
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine sehr interessante Ausführung zum Thema Minderjährige im Netz und Haftung gibt es auf dieser Seite:

    http://www.palm-bonn.de/musik.htm

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich schliesse mich dem Vorredner mal ganz schnell an

    Du hättest aufpassen sollen und da der Anschluss eh auf deinen Namen läuft bist du haftbar für das was mit diesem Anschluss gemacht wird

    Auch wenn der Pc im Zimmer deiner Tochter steht

    Du bist verantwortlich und kommst aus dieser Situation nicht raus- die Aufsicht über dein Kind liegt bis zum 18.ten Lebensjahr bei Dir

    Selber Schuld - im übrigen sind selbst die Abos um Legal Musik zu ziehen noch so auf der Kritischen Seite ob es Legal oder illegal ist

    Wie du weist machen viele Jugendlich das und ziehen mal schnell neue Filme oder Mucke runter - kontrolliere darauf mal den Rechner deiner Tochter

    Du bist im notfall auch dafür verantwortlich und der schuss kann nach hinten los gehen

    Du hättest deiner Tochter wohl lieber keinen Zugang zum Pc geben sollen

    Im übrigen auch wenn es teurer ist - bringe deiner Tochter mal bei legal im Laden eine Cd zu kaufen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja...bin ja kein Anwalt....aber es könnte Verletzung der Aufsichtspflicht sein....

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