Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Inwieweit machen sich Eltern strafbar, wenn sich Kinder im Internet als volljährig ausgeben?
Meine 15jährige Tochter lud sich Songtexte herunter. Sie mußte sich dazu anmelden und hat plötzlich ein Abo abgeschlossen. Kann ich als Mutter verklagt werden?
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nun, die Tochter ist mit 15 Jr. noch geschäftsunfähig, somit ist ihre Willenserklärung nichtig. Jedoch wußte dies der andere Vertragsteil nicht. Da die Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzl. Vertreters abschloß, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab. Solange ist der Vertrag schwebend wirksam. Da Sie dies nun letztendlich nicht genehmigen, kommt auch der Vertrag rückwirkend nicht zustande. Dennoch kommt es zur Haftung: Wer als Vertreter (ohne Vertretungsmacht, hier: die Tochter) einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Vertragsteil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene (Mutter) die Genehmigung des Vertrages verweigert. Wie das im einzelnen aussieht, müßte im Abo-Vertrag beschrieben sein. Außerdem müßte auch hier ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen möglich sein, ansonsten würde ich vorschlagen, sich mit der Firma außergerichtlich zu einigen, dies sollte in irgendeiner Form möglich sein, um einer Klage vorzubeugen. Außerdem würde ich noch abprüfen lassen, ob und inwieweit es im Vertrag ersichtlich gewesen war, daß hier beim Download der Songtexte automatisch (?) ein Abo-Vertrag abgeschlossen wird. Dies verstößt wiederum gegen die guten Sitten und der Vertrag wäre von vornherein nichtig. Ich bin kein Jurist, daher würde ich raten, sich einfach mal an Anwälte zu richten, die sich mit Vertragsabschlüssen im Internet befassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
So pauschal kann man das nicht sagen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Etwa der Vertragsinhalt.
Empfehlung:
Rechtsanwalt einschalten.
Gruà Bobyhops
Quelle(n): http://www.bsi-fuer-buerger.de/ http://www.polizei.propk.de/ http://www.computerbild.de/ http://www.bastelhans.de/html/sicherheit.html - CaribLv 4vor 1 Jahrzehnt
Verletzung der Elterlichen-Aufsichtspflicht. Kann schon mal nach hinten losgehen.
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiÃ, unterliegen Geschäfte mit Minderjährigen dem "Taschengeldparagraphen". Das bedeutet, dass Jugendliche unter 18 Jahren rechtsgültige Geschäfte ausschlieÃlich im Rahmen ihres Taschengeldbudgets abschlieÃen dürfen. Alles, was über diesen finanziellen Rahmen hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigen. Ein Vertrag, der über das Taschengeldbudget eines Minderjährigen hinausgeht, gilt als von vornherein als nichtig.
Quelle(n): Wieder mal gegooglet ;-) - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Der gerne zitierte Passus:"Eltern haften für ihre Kinder" ist generell so nicht anwendbar. Und ich denke, eine 15 jährige, die bewusst eine Sicherheitssperre im Internet umgeht um an eine Leistung zu kommen, die sie regelgemäss nicht bekommen dürfte, ist insoweit selber strafmündig, als das sie diese Handlung sicher vorsätzlich vorgenommen hat (es gibt sich niemand durch Zufall als 18 aus)
AABER
Als Eigentümer des Rechners wie als auch als Eigentümer eines Telefonanschlusses hat man dafür Sorge zu tragen, das von diesem Gerät aus nichts gemacht wird, zu dem man nicht die Einwilligung gegeben hat. Dies bedeutet im Zweifelsfall in eigener Abwesenheit den Rechner für den Zugriff von Dritten zu sperren (Jugendschutz)
Ebenfalls hakelig ist aber die Position des Vertragspartners, denn der Abschluss dieses Rechtsgeschäftes übersteigt unter Umständen den sogenannten "Taschengeldparagrafen" und ist somit Null und nichtig. Allerdings weiss ich jetzt beim besten Willen nicht, welche Auslegung ein Gericht wählt...
Wenn Sie dieses Abo nicht weiterlaufen lassen wollen, rate ich zur sofortigen schriftlichen Kündigung - und ich rate hier zu einem Einschreiben an den Hauptsitz der Firma - nicht zu einer email oder zusätzlich dazu - mit dem Hinweis auf fehlende Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten. Denn ein weiterlaufen nach nachweisbar erfolgter Kenntnisnahme kommt einer Duldung gleich und diese Wiederum könnte bedeuten, das sie sich für etwas verantwortlich finden, was sie selber gar nicht gemacht haben!
Quelle(n): Eigenes Rechts- und Allgemeinwissen - vor 1 Jahrzehnt
Wer soll Dich verklagen? Ihr bestellt das Abo wieder ab und die Sache ist erledigt. Das wird ihr wohl eine Lehre sein. - Wer hat als Kind keinen Scheiss gebaut???
- .Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine sehr interessante Ausführung zum Thema Minderjährige im Netz und Haftung gibt es auf dieser Seite:
- zombiemutti1976Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich schliesse mich dem Vorredner mal ganz schnell an
Du hättest aufpassen sollen und da der Anschluss eh auf deinen Namen läuft bist du haftbar für das was mit diesem Anschluss gemacht wird
Auch wenn der Pc im Zimmer deiner Tochter steht
Du bist verantwortlich und kommst aus dieser Situation nicht raus- die Aufsicht über dein Kind liegt bis zum 18.ten Lebensjahr bei Dir
Selber Schuld - im übrigen sind selbst die Abos um Legal Musik zu ziehen noch so auf der Kritischen Seite ob es Legal oder illegal ist
Wie du weist machen viele Jugendlich das und ziehen mal schnell neue Filme oder Mucke runter - kontrolliere darauf mal den Rechner deiner Tochter
Du bist im notfall auch dafür verantwortlich und der schuss kann nach hinten los gehen
Du hättest deiner Tochter wohl lieber keinen Zugang zum Pc geben sollen
Im übrigen auch wenn es teurer ist - bringe deiner Tochter mal bei legal im Laden eine Cd zu kaufen
- vor 1 Jahrzehnt
Tja...bin ja kein Anwalt....aber es könnte Verletzung der Aufsichtspflicht sein....