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Wer weiß,wenn man Hartz4 bekommt was ein für eine Wohnung zusteht?
Quattratzahl,kaltmiete wie viele Zimmer für ein Erwagsener und ein Kind?
6 Antworten
- zombiemutti1976Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ganz einfach - gehe zum Amt und lasse dir einen Aktuellen bescheid darüber geben was dir zusteht
von stadt zu stadt ist es anders was die grösse betrifft oder auch die kaltmiete
in berlin hat man sogar noch den unterschied ob altbau oder neubau - ob renoviert und saniert oder auch nicht
also so einfach wie sich die anderen das hier machen ist es nicht
wie gesagt geh zum amt erkundige dich - du musst eh mit dem wohnungsangebot dort zum amt und erkundigen und dir schriftlich geben lassen für den vermieter das die miete übernommen wird
kaution und der umzug wird nur noch in sonderfällen übernommen - so einfach um oder einziehen in die neue wohnung ist nicht
jugendlichen unter 25 jahren wird auch in super mega wichtigen fällen nur noch ein umzug gewährt was auch vorher vom amt geklärt werden muss
- vor 1 Jahrzehnt
So, jetzt mal fachlich fundiert - und eure vorherigen Antworten mit eingefasst.
Bei zwei Personen MUSS die Wohnung mindestens zwei Zimmer und 45 qm haben - darf aber nicht grösser als 60 qm sein - es sei denn die Miete einer grösseren Wohnung entspricht der einer den Vorgaben entsprechenden. Jede!!!! Arge hat dazu entsprechende Listen, in jeder Stadt ist es anders da die Mieten sich am Mietenspiegel des Ortes orientieren aber ebenfalls in jeder Stadt ist das Baujahr (oder das Jahr der letzten !!!KERNSANIERUNG) massgeblich für die Miethöhe.
Auch eure Angaben zu Umzug und Maklergebühren stimmen nur sehr bedingt! Die Umzugskosten werden übernommen, sofern der Umzug von Seiten der Arge als notwendig erachtet wird, sprich sofern diesem Umzug zugestimmt wurde. Dann jedoch wird nur ein sogenannter "Umzug in Eiigenregie" bezahlt, sprich die Miete für den Möbelwagen sowie der Sprit und ein sogenanntes "Verpflegungsgeld" für die Helfer. Noch anders sieht es bei den Kosten für die Inanspruchnahme eines Maklers aus. Diese können AUF ANTRAG übernommen werden, wenn der Wohnungssuchende nachweist, das er nicht in der Lage ist, eine wohnung auf dem freien wohnungsmarkt zu finden.
Dieser Nachweis gilt im Allgemeinen als erbracht, wenn der Betroffene nachweist, das er ein halbes Jahr unter Nutzung der Tagespresse und der Internetangebote negativ gesucht hat und auch andere freie verfügbare Angebote genuttz hat so die Einschreibung bei wohnungsbaugesellschaften etc.
Richtig ist. einfach mal umziehen ist nicht! Und solltet ihr die Kündigung bekommen haben, MÃSST ihr sofort einen Anwalt einschalten und dagegen angehen, selbst eine Kündigung wegen Mietschulden ist kein Grund für einen Umzug, diese sollte aber bitteschön dazu führen, sich sofort bei der zuständigen Arge zu melden und um Ãbernahme der rückständigen Miete zu bitten. Dies machen die allerdings auf Darlehensbasis und danach wird die Miete direkt von der Arge an den Vermieter abgeführt. weitere Mauscheleien sind dann nicht mehr drin.
Sollten noch Fragen offen sein - wie man mich erreicht wisst ihr ja!
Quelle(n): gelernte Fachangestellte für Arbeitsförderung beim Arbeitsamt - vor 1 Jahrzehnt
GröÃe usw. egal. Wichtig ist die Kaltmiete. Darf nicht höher sein als 250 Euro
Walter O
Quelle(n): Eigene Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
hallo schön gruss von berlin.
also für ein Erwchsene und ein kind steht dir zu : Quadrattzahl zweitrangig, kaltmiete von 444,- € nicht überscheiten. Wenn dich der /die Arbeitsvermittler/in nicht persönlich leiden kann dann hast du pech und viel rennerei.
Viel Glück dabei.
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- vor 1 Jahrzehnt
Also Du dürftest dann ca.65 qm beziehen,dann kommt es darauf an in welcher gegend man Wohnt denn in einer Grossstadt bekommt man mehr als in Ländlichergegend.Die Miete dürfte dann mit
Heizkosten maximal 365€ betragen.
Aber besser wirst Du bei der ARGE beraten und lass Dich nicht mit irgendwelchen Komentaren abspeisen,denn die Mitarbeiter sagen Dir noch lange nicht alles was Du Beantragen kannst bzw darfst.
Falls Dir dann irgendwann mal eine Nachzahlung ( Nebenkostenabrechnung ) ins Haus steht dann übernimmt die ARGE das nur einmal und danach nicht wieder.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
45 qm für die erste und 15 für jede weitere Person.
Miete laut Mietspiegel + max. 10 Prozent.
Genauer geht es nur vom Sachbearbeiter.