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Mein Kind hat sich bei einem Vetrag als volljährig ausgegeben. Wie kommt sie/ich da wieder ´raus.?
Verträge
Mein Kind ist 15 und hat sich bei Songtexte-heute einen Liedertext abgerufen, in dem Glauben, dass es kostenlos ist. (natürlich als Volljährige) Jetzt ist daraus ein ABO geworden. Der Anwalt schreibt, wenn wir nicht zahlen, erstattet er Anzeige wegen Betruges.
10 Antworten
- silLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Frag am Besten einen Anwalt, aber ich glaube in diesem Fall ist der Vertrag trotzdem ungültig, immerhin hat er sich ja nicht per Pass ausgewiesen. Viel Glück!
- vor 1 Jahrzehnt
Kinder sind immer nur beschränkt geschäftsfähig, der Vertrag ist nichtig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Vertrag ist ungültig und der Schaden liegt beim Vertragspartner, denn der hätte sich davon überzeugen müssen, dass das Kind wirklich volljährig ist.
Ich weià allerdings nicht, wie die rechtlichen Konsequenzen aussehen - ich denke das an versuchten Betrug oder den Versuch einer Täuschung oder ähnliches.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Ich meine mal in der Schule gelernt zu haben, dass Eltern da nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Verkäufer muss sich vorher absichern, dass der Käufer volljährig ist. (Geschäftsfähigkeit)(KJHG- Kinder und Jugendhilfegesetz)
Viele GrüÃe
Kathrin
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- vor 1 Jahrzehnt
Ergänzung zu 'erich s'
Um nicht irgendetwas zu versäumen und hier eventuell durch Stillschweigen den Eindruck der Zustimmung zu erwecken, sollten Sie den Vertragspartner darüber informieren, dass Ihre Tochter noch nicht voll geschäftsfähig ist (am besten mit Kopie der Geburtsurkunde oder einem anderen Altersnachweis, Schülerausweis sollte auch reichen) und ihm mitteilen, dass Sie dem Vertragsabschluss nicht zustimmen bzw. widersprechen (ich würde beide Ausdrücke benutzen um Unklarheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen).
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
Verträge die Minderjährige abschliessen sind solange die Eltern
( gesetzliche Vertreter ) nicht zustimmen schwebend unwirksam.
Wenn Sie dem Vertrag nicht zustimmen ist er Nichtig.
Der Vertragspartner kann sich nicht darauf beziehen, dass er
von der Minderjährigkeit Ihrer Tochter nicht gewusst hat.
Quelle(n): BGB - vor 1 Jahrzehnt
Es passiert gar nix.
Der Vertrag ist von Anfang an als nichtig anzusehen. Quasi als wäre er nie geschlossen worden.
Bevor das Kind für irgendwelche Forderungen, Kosten, Schäden haftbar gemacht werden kann, muss der zvilrechtliche Weg eingeschlagen und eingehalten werden.
Dies ist teuer und führt meist zu nix.
Daher sollte von Anfang an erstmal jeglicher Regressanspruch des angeblichen Vertragspartners abgelehnt werden.
Sollte das Kind bspw. auf der Strasse angesprochen worden sein und hier einen Vertrag mit falschem Geburtsdatum abgeschlossen haben (Videotheken machen das gerne), brauchen sie gar nichts zu befürchten.
- vor 1 Jahrzehnt
Guten Tag
Stellt sich die frage was dein Kind davon hat.Und da sie über 18 sind müÃen sie wenn es hart auf Hart kommt für denn Schaden der dabei ensteht haften.Aber ich würde ihm kleingedruckten lesen wie lange man kündigungsrecht hat.Ihm Regelfall sind es 14 Tage.Wenn es noch nicht zu spät ist.Kündigen mit einem Einschreibebrief.Und das am besten mit Rückanwort.Denn wenn es noch innerhalb der kündigungsfrist ist können sie nicht behaupten denn Brief erhalten zu haben.Und gehen sie am besten zum Verbraucherschutz.Der hilft immer.Aber die Firma bei der sich ihr Kind angemeldet hat hat die keine sicherungen eingebaut ? Noch eine frage.Wie alt ist denn ihr Kind ?
- vor 1 Jahrzehnt
Wie alt ist das Kind? Was für ein Vertrag?
Warum nicht einmal ein paar Details?
Man kann solche Fragen nicht so pauschal beantworten.