Ist der Kaufvertrag in diesem Fall wirksam? (Klausurfrage)?
A verkauft dem B Fische, beide sind der Meinung er handle sich um Forellen. In Wirklichkeit handelt es sich um Lachs, ist der Kaufvertrag gültig?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
A verkauft dem B Fische, beide sind der Meinung er handle sich um Forellen. In Wirklichkeit handelt es sich um Lachs, ist der Kaufvertrag gültig?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Anonym
nein, ist schwebend unwirksam
Anonym
Nein, ich nehme kein Forellen aus Bayern.
Anonym
Saublöde Frage! Forellen gehören zu den Lachsfischen! Warte mal ab, bis C vorbei kommt und dir eine ihrer Anglerausrüstungen andrehen will ... !
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Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (§ 119 Abs. 1 Alt.1 BGB). Im Fall des beidseitigen Irrtums kann der Vertrag nicht durch Anfechtung wieder untergehen.