Sollen Maskenverweigerer wegen versuchtem Mord oder nur wegen versuchtem Totschlag angeklagt werden?
Jedem - auch Maskenverweigerern - ist bewusst: Normale, billige, "medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) sind für den Fremdschutz entwickelt und schützen das Gegenüber vor der Exposition infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. ... schützen ... bei festem Sitz auch den Träger der Maske, auch wenn dies nicht die primäre Zweckbestimmung der Masken ist." (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) Jeder Abstands- und Maskenverweigerer handelt also vorsätzlich, um anderen bewusst zu schaden. Soll die Strafjustiz hier von Mord, Totschlag oder gefährlicher Körperverletzung ausgehen?
2020-12-01T14:33:27Z
Muschimaus2020-12-20T16:32:03Z
Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat ihre Beschuldigungen des Politikers Karl Heinz Scheissermannsdorfer wegen sexueller Gewalt ausgeweitet. Dem sechzig Jährigen wird vorgeworfen, rund ein Dutzend weiterer junge Mädchen sexuell ohne Maske attackiert zu haben, darunter ein zehn jähriges Mädchen und ein elfjähriges Mädchen, obwohl sie dabei Spaß hatten, wie die Ermittlungsbehörde der Berliner Millionenmetropole mitteilte.
Weder noch lieber John DD. Es gibt noch immer keinen Beweis, dass Masken irgendjemand schützen. Es kann also kein Strafverfahren geben ohne Beweise. Des weiteren gibt es in den meisten Fällen nicht einmal eine winzige Beeinträchtigung, weil entweder gar keine ansteckende Infektion besteht, oder weil keine Ansteckung besteht, oder weil trotz Übertragung von Viren keine Krankheit entsteht. Somit gibt es in den allermeisten Fällen auch keinen Schaden.
Kein Beweis, kein Schaden.
Dann geht es hier um einen Virus. Viren gehören zu unserer Welt dazu. Die einen sind gefährlicher, die anderen harmloser. Einen Virus kann man nicht aufhalten. Schon von daher ist hier keine Schuldzusprechung möglich.
Also Kein Beweis, selten Schaden, keine Schuldzusprechung an einen unwissenden Träger möglich.
Es liegt hier auch kein Vorsatz vor, denn es geht dir ja gerade nicht um ein wissentlich Covid 19 Kranken Patienten, der absichtlich versucht seine 80 Jährige Lungenkranke Schwiegermutter anzuhusten. Auch würde das sicher auch in vielen Fällen nicht funktionieren. Dazu müsste er wahrscheinlich in ihr Trinkglas spucken. Dann würde ich vielleicht von einem Vorsatz ausgehen. Aber auch dann wird es strafrechtlich erst relevant, wenn hier tatächlich eine Krankheit ausbricht. Das wäre dann Körperverletzung, falls es nicht zum Tod kommt.
Aber da sind wir ja nicht, der Vorsatz ist also auch raus.
Somit muss ich dir leider widersprechen. Masken sollten freiwillig sein.
jeder Maskenträger gefährdet sich selbst! Welche Strafen sollten dann für die Bundesregierung verhängt werden ( Körperverletzung im Amt )
"In § 340 StGB und damit im Bereich der Amtsdelikte findet sich ein weiterer Qualifikationstatbestand, der die Strafandrohung für den Fall erhöht, dass der Täter ein Amtsträger ist:(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend."
Die Maskenpflicht ist also eine Körperverletzung im Amt und muß! geahndet werden
Dagegen stehen die zweifelhaften PCR-Tests,die eben nicht einen für Pandemiemaßnamen notwendigen reproduzierbaren Virus nachweisen,sondern nur Trümmerteile. Alle Coronamaßnamen sind damit verfassungswidrig!
ps: ich halte dich für einen HobbyNazi (gedeckt durch Meinungsfreiheit)
Da die Beweislast beim Anklaeger liegt, duerftest du hier auf Granit beissen. Du muesstest nachweisen koennen, dass sich ein Infizierter bei einer bestimmten Person angesteckt hat, dass diese Person von seiner eigenen Infektion wusste und keine Maske getragen hat, um anderen absichtlich zu schaden. Das versuch mal:)).
Wenn sich Querdenker ohne Maske und Abstand zu Hunderten zusammenrotten, werden ja noch nicht einmal Bussgelder faellig. Am besten faehrt man immer noch, wenn man selbst auf seine Gesundheit achtet, und von Querdenkern und anderen Ignoranten, im wahrsten Sinne des Wortes, Abstand haelt.
Leg doch mal 'ne andere Scheibe auf. Du langweilst.
Nachtrag: an anderer Stelle beklagt Di Dich über "renitente Reaktionen" mancher User, wenn Du "für andere um Rücksicht bittest".
Abgesehen davon, dass ich in all den Jahren noch nie erlebt habe, dass Du um etwas b i t t e s t; geschweige denn, für andere Menschen, sind Deine Fragen doch immer nur von einer "Qualität", wie dieser hier.
A-sozial und menschenverachtend.
Für die Details in dieser Frage hier, in der Du - wider besseres Wissen - Eigenschaften von Masken anpreist, die sie gar nicht besitzen, sollte man Dich wegen des Versuches, vertrauensselige Einfältige in Gefahr, möglicherweise sogar in Lebensgefahr zu bringen, so lange in den Käfig sperren, bis die Pandemie besiegt ist, auf welche Weise auch immer.
Da hast Du dann Zeit, darüber nachzudenken, wie viel Du mit Deinem Gequatsche dazu beigetragen hast, das evtl. ausreichend wäre, D I C H wegen des Versuchs heimtückischen Mordes, des Versuchs des Totschlags oder nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu belangen. So, wie Du gerne Maskenverweigerer belangt sehen möchtest..... Und sag jetzt bloß nicht, das sei absurd.... Der Gedanke ist jedenfalls nicht absurder, als das was Du hier täglich präsentierst.
Du bist ein ganz übler Hetzer und Brunnenvergifter. Das ist Grund genug, Dich für eine Weile aus dem Verkehr zu ziehen.