Account von einen anderen Usern knacken, wo Anzeige erstatten, welche Strafen gibt es ?

2020-04-28T11:39:48Z

§ 202a

Ausspähen von Daten


(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Anonym2020-04-29T11:25:50Z

Ich glaube, für kostenlose Online-Accounts gilt das nicht. Vor allem sind hier keine wirklich empfindlichen Daten betroffen. Anders wäre es erst, wenn erweislich Missbrauch mit diesem erworbenen Wissen betrieben würde.

Anonym2020-04-28T21:10:27Z

Zu (1), das zählt nicht für Jeden.

Anonym2020-04-28T14:40:11Z

Auf so ein Verbrechen steht die Smartphonigung nicht unter 7777 Messages!

aeneas2020-04-28T14:11:49Z

Vier DR innerhalb von Sekunden, bedeuten nicht, dass Dein Account "gehackt" wurde. Paranoia???

/question/index?qid=20200428114251AAw7AzP

jossip2020-04-28T12:04:07Z

Anzeige erstatten geht nur bei der Polizei, die dann den Staatsanwalt einschaltet, der dann ggf. per richterlicher Verfügung vom betreffenden Seitenbetreiber die Herausgabe der IP veranlasst...