Kann der Wert einer Immobilie im Testament für den Ausgleich festgeschrieben werden?
Eine Immobilie mit Verkehrswert von z.B. 400tsd Euro soll einer der Erben erhalten.
Die anderen erben Geld und Aktien. Im Testament soll die Immobilie mit 300tsd Euro für eventuelle Ausgleichszahlungen unter den Erben festgeschrieben werden. Dieser geringere Wert soll die Übername des familiären Heims erleichtern. Die Pflichtteile werden dabei in jedem Falle erfüllt.
Oder gilt trotzdem der Nachlasswert / Verkehrswert der Immobilie am Tag des Erbfalls?