Arbeitslosengeld währen des Krankenstandes?

Hallo Ihr Lieben,

Wir bräuchten dringend mal eure Hilfe.
Es geht um meinen Vater, mein Vater war jahrelang in einer Firma angestellt. Letztes Jahr hatte er aber einen Arbeitsunfall und wurde auch operiert.
Er wurde demnach natürlich krankgeschrieben und der Arbeitgeber musste ihn weiter bezahlen.
Mein Vater ist in Österreich jedoch krankenversichert da sich die Firma für die er arbeitete in Österreich befindet,

Die Berufsgenossenschaft kam nicht für seinen Unfall auf weil sie behaupteten die Berufsunfähigkeit resultierte aus der Operation und nicht aus dem Unfall selbst.

Mein Vater konnte sich leider nicht mehr von der Operation erholen und ist seit dem 2. Februar 2017 krankgeschrieben, er hat demnach weiter Krankengeld bekommen aber die Zeit in der Krankengeld gezahlt wird von der Krankenkasse ist seit dem 6.6.2018 voll ausgeschöpft .

Der Arbeitgeber hat ihn auch am 1.5.2018 betriebsbedingt ausgestellt dafür erhielt er eine kleine Abfindung. Nun bekommt er also weder Krankengeld noch lohn und er bekommt auch nichts von der Rentenversicherung weil der Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch nicht bearbeitet wurde.

Unsere Frage nun, hat mein Vater in der Zwischenzeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld dass er ja noch nie beantragt hat? Die Leute beim Arbeitsamt meinten er bekommt kein Arbeitslosengeld wenn er krankgeschrieben ist bekommt er nur Hartz IV kann das denn wirklich sein?

Mike2018-06-21T07:23:53Z

Ist möglich, weil es dann Krankengeld gibt statt Hartz 4.

Anonym2018-06-15T08:37:06Z

Ja. Gib her!

minischwester2018-06-14T18:40:05Z

Vielleicht hilft Dir das weiter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-arbeitslosengeld-i-nach-erschoepfung-der-hoechstanspruchsdauer-des-krankengeldes_082116.html