Geht das noch als freie Meinungsäußerung durch (siehe Details)?
http://www.nameless-magazin.de/images/uploads/images/DoerpmsAWT2%2004.jpg
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Anonym
HH
88
du bist doch ein viel größerer Faschist → du bist ein 68, in einer Kinderliebhabezeit aufgewachsen, kennst du den Roten Dany von den Grünen, war er dein Freund oder Lochschwager ??
?
Betrunkenes, unartikuliertes Gegroele faellt leider unter die Meinungsfreiheit. Ruhestoerung kaeme evtl. in
Betracht.
oger
Selbstverständlich ist das freie Meinungsäußerung.
Ich grüße auch gern mit erhobenen rechten Arm und rufe :"Sooo hoch springt mein Hund."
Maeve Dragon
Wenn das der "Heil dir Cäsar Gruß" ist, dann nicht. Wenn die Leute winken und im Rhythmus klatschen, dann schon.
?
Natürlich, was ist daran denn schlimm? Wo doch selbst unsere politische Spitze bei solchen Gesten mit gutem Beispiel vorangeht...
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