Im Prinzip kann jeder Deutsche als Kanzler(in) kandidieren. Das Grundgesetz ist ungültig, da es nur eine Notlösung für den Fall der Besetzung unseres Landes durch die sogenannten Alliierten(Feinde) war. Es gilt die Verfassung von 1929, eine neue Verfassung muß erst erstellt und durch alle Bundesländer ratifiziert werden. Nichts ist seit 1945 geschehen, nur das unser Land systematisch zerstört wird! Dagegen waren deren Bombenangriffe nichts!
2018-03-12T21:51:11Z
Sorry habe mich vertippt, Verfassung von 1919, also nach der sogenannten Revolution und vor der kriminellen Weimarer Republik!
Klaus Grinsky2018-03-13T16:53:30Z
Substanzlose Redensarten und verfassungsfeindliche Agitation, die gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt, eines verpeilten Rechtsradikalen und/oder verwirrten sog. Reichsbürger.
Mal aussen vor gelassen das es sich etwas anders verhält als von dir dargestellt...
Ähm, wenn wir keine gültige Verfassung haben und noch eine von 1929 gilt (welche übrigens soll das gewesen sein???), dann gibt es auch keinen Bundeskanzler, in der Weimarer Republik hieß der noch anders und für den Posten konnte auch damals nicht jeder der Lust hatte kandidieren :)
Das mit der Wiedervereinigung oder die Ratifizierung der deutschen Verfassung durch die Landesparlamente scheinst du wohl irgendwie verpasst zu haben, aber kann ja passieren die Verfassung gilt ja auch erst seit 1949..
leider wird sie wieder gewählt werden - doch die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, wäre so toll - wenn sie abgestraft würde und somit keine Mehrheit bekommen würde.
Doch wer sich da jetzt noch aufstellt und gegen sie antreten könnte?