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Beste Antwort
Das Grundgesetz sieht keine Frist für die Bildung einer neuen Bundesregierung vor. Der neue Bundestag muss aber spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen - so schreibt es das Grundgesetz vor. Die Regierung kann jedoch auch später gebildet werden.
Es wird immer eine Regierung geben - selbst dann, wenn sich die Parteien nicht auf eine Koalition einigen können, die eine Mehrheit im Bundestag hat. Zwar läuft die Amtszeit von Kanzlerin und Regierung mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags gemäß Grundgesetz aus - doch sie bleiben geschäftsführend im Amt, bis der Bundestag einen neuen Kanzler wählt.
Ihr Handlungsspielraum ist jedoch eng, weil sie im Bundestag keine Mehrheit mehr hat. Das Land würde deswegen aber nicht gleich ins Chaos stürzen: Schließlich behalten alle bisherigen Gesetze ihre Gültigkeit. Neue Gesetzesvorhaben lägen aber weitgehend auf Eis.
Das Grundgesetz ließe es aber zu, dass die Union eine Minderheitsregierung bildet und sich im Bundestag je nach Thema wechselnde Mehrheiten sucht.
Der letzte Ausweg wären Neuwahlen: Dafür müsste die Bundespräsident den Bundestag auflösen. Dies kann er tun, wenn die Wahl eines neuen Kanzlers drei Mal an mangelnden Mehrheiten scheitert oder wenn ein Kanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und dafür keine Mehrheit findet.
Anonym
Ich meine in Holland und Spanien wird schon monatelang sondiert.
Das kann auch in Deutschland dauern und am Ende steht dann vielleicht doch eine Groko oder gar eine schwarz-gelbe Minderheitsregierung unter Tolerierung durch die AfD!
Anonym
Wenn die SPD bei ihrer Aussage bleibt, also kein Koalitionspartner wird und das seltsame Jameika nichts wird, dann tippe ich auf Januar Neuwahlen.
Bingi 7
Frau Merkel, duldet keine Neuwahlen und dazu kommt es auch nie nicht >
https://www.youtube.com/watch?v=h3pbEKl6TkI
sie hat die Männer im Griff und sitzt es einmal mehr aus und bleibt fest im SATTEL.....
?
Dafür gibt es keine Gesetze oder Vorschriften