Geschäftsbesorgungsvertrag Rechtsanwalt und EU Richtlinie 2005/29/EG (Irreführungsverbot)?

Liebe Sachkundige in Juristen-grundsatzdebatten,

findet die EU Richtlinie 2005/29/EG (Geschäftspraktiken), insbesondere das Transparenzgebot und Irreführungsverbot, auch auf die Geschäftsbesorgungsverträge der Rechtsanwälte Anwendung,
oder nur auf Werkverträge mit Handwerkern und sonstigen Unternehmen?

Ich bin sehr gespannt, was Ihre Meinung oder Erfahrung sagt, und bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten.
visit

2016-12-22T15:42:52Z

Vielen Dank, Herr John DD!
Und da habe ich gleich eine weitere Frage:
welchem Recht oder rechtlichen Rahmen unterstehen die Statuten der RA-Kammern? Die können sich ja auch nicht im luftleeren Raum bewegen. Bitte nicht missverstehen: hätte ich das Fach studiert, wäre ich nicht so unbedarft in dem Thema.
Wenn Sie dazu auch etwas sagen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße
visit

Anonym2016-12-22T17:19:01Z

Das ist richtig.

?2016-12-21T22:13:10Z

Rechtsanwälte unterliegen dem Recht ihrer Kammern.

Die angesprochene EU-Richtlinie betrifft den binnenmarktinternem Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern