am 30.11.2016 beende ich meinen bundesfreiwilligendienst nach 18 monaten.ich war vor dem bfd hartz4 empfänger auch jetzt und danach?ich habe gehört dass ich nach meinem dienst arbeitslosengeld 1 beantragen kann habe allerdings bereits meinen weiterbewilligungsbescheid erhalten der bis zum februar 2017 den hartz 4 satz weiterführt.wir haben dies auf arbeit diskutiert aber so richtig weis keiner bescheid.bekomm ich nun alg1 oder alg2(hartz4)?hoffe ihr könnt uns da weiter helfen.
Olaf2016-07-29T08:17:59Z
Mii - wird Recht haben. Das ALG1 wird ja auch nur prozentual vom letzten Einkommen gezahlt. Dein letztes Einkommen war ja auch nur eine Hilfsleistung, die von staatl. Seite gefördert wurde. Am Ende, wird sogar dein ALG1 aufgestockt werden müssen,,, auf den ALG 2 Beitrag. Besser gestellt, wirste nicht sein. Soooo sind'se eben...grummel