Ist der sogenannte Rechtsstaat immer noch ein Willkürstaat?
Recht und Ordnung sind sinnvoll und notwendig, sonst ginge es im Lande drunter und drüber. Aber steckt dahinter nicht immer noch ein Absolutheitsanspruch, der weder vernünftig noch durchsetzbar ist? Sondern er führt in zahlreichen Einzelfällen zu absurder Ungerechtigkeit und belastet Staat und Gesellschaft mit ungeheuren Folgekosten. Beispiel: "Schwarzfahren": Beim sogenannten erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich in Wirklichkeit um die Vorstufe massiver Sanktionen. Wer dreimal erwischt wird, kriegt eine sündhaft teure Strafanzeige. Wenn er die nicht zahlt, wandert er in den Knast, für ein Bagatelldelikt! Diese Kriminalisierung verführt förmlich zum Schwarzfahren: Nervenkitzel! Würde das "erhöhte Beförderungsentgeld" seinem Namen wirklich Ehre machen, entfielen die teuren und unsinnigen Kriminalisierungen und das Entgelt wäre eine sprudelnde, ausgleichende Einnahmequelle.
Erfolg: Keine Probleme und überwiegende Einnahmen, einfach durch eine faire, angemessene und rechtstaatliche Regelung.
Man muss die "scharzen Schafe" doch nicht verfolgen um j e d e n Preis! Denn die gibt es unvermeidlicherweise immer, und man kann mit ihnen leben.
CARLO 🔨 MARTELLO2016-06-20T04:56:41Z
Beste Antwort
Ein Rechtsstaat ist zunächst einmal kein Willkürstaat, und zwar in dem Sinne, dass sich jeder darauf verlassen kann, nach geltendem Recht und eben nicht nach willkürlichen Maßstäben behandelt zu werden. Allerdings kann Recht natürlich mit einer gewissen Willkühr gesetzt werden, was davon abhängt, wie Mehrheiten innerhalb der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) organisiert werden. Wenn es zum Beispiel einer machtopportunistischen und dickfelligen Regierungschefin (Exekutive) gelingt, ihren Merkiavellismus im Parlament durchzusetzen, können da durchaus üble Gesetze bei herum kommen, die in einem Rechtsstaat denn eben Gültigkeit besitzen... oder auch nicht, wenn offensichtliche Rechtsbrüche, etwa im Europa- und Asylrecht, ganz einfach ohne Konsequenzen bleiben. Hier befinden wir uns aber bereits außerhalb des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit.
In einem Rechtsstaat können ganz allgemein gesagt auch "ungerechte" (wobei das natürlich ein abstrakter Maßstab ist) oder unzweckmäßige und sogar verheerende Gesetze erlassen werden. Diese statten nichtsdestotrotz die staatlichen Organe mit einem Durchsetzungsanspruch aus, der allerdings nicht absolut ist. Die Grenze dieses Anspruches verläuft nämlich an dem Punkt, wo verfassungsrechtliche Grundsätze, also die nächsthöhere Ebene des Rechts, berührt sind. Allerdings kann auch das Verfassungsrecht grundsätzlich neu gesetzt werden. Ein Rechtsstaat als solcher garantiert also noch keine sinnvolle Rechtsordung, und auch nicht die Geltung von "Menschenrechten" oder anderer abstrakter Prinzipien.
Die rechtliche Regelung zur Sanktionierung von Schwarzfahrern kann man eben sinnvoll finden, oder auch nicht. Gültig ist sie auf jeden Fall, und man hat auf legaljuristischem Wege keine Möglichkeit, die Einhaltung dieses, oder anderer als unzweckmäßig empfundener Gesetze zu umgehen.
Ja, manchmal, aber auf Cosmiq scheinbar noch schlimmer als hier auf YC!
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Frage einen Anwalt und jeder wird dir erklären, es gibt kein Recht, es gibt Gesetze. Die Gesetze, von denen manche einem Normalbürger willkürlich erscheinen, sind meist durch einen Kompromiss entstanden, auf Grund von Empfehlungen von Lobbyisten. Wenn dir Gesetze nicht passen, beschwere dich bei dem Abgeordneten deines Wahlkreises, er soll das abstellen. Oder besser noch organisiere eine Lobby-Gruppe, die bei den Abgeordneten vorstellig wird. Eine Aussenseiter-Partei in den Bundestag zu wählen bringt übrigens noch faulere Kompromisse, da die nur lauthals meckern, aber keine besseren Vorschläge in Petto haben.