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Beste Antwort
Eine Strafe ( Bußgeld ) bekommst du nur, wenn du mit dem Teil im öffentlichen Verkehrsraum erwischt wirst.
Den TÜV / Dekra / GTÜ interessiert deine Überziehung nur insoweit, als ihnen dabei Gebühren entgehen, wenn du dir Prüfintervalle ausdehnst.
Von daher berechnen sie eine erhöhte Prüfgebühr, die bis zu 100 % ausmachen kann, was aber auch nicht weiter tragisch ist.
Bei nicht vorhandenen Mängeln bekommst du dann deine vollen 2 Jahre ( beim LKW 1 Jahr ).
Das Rückdatieren bei überzogenen TÜV hat man eine zeitlang praktiziert, ist aber davon wieder abgekommen.
Matthias K
Es ist ein IFA HP 500 mit 500kg Gesamtgewicht. Muss dazu sagen, dass ich in der Zeit kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung hatte und demzufolge den Hänger auch nicht bewegen konnte. Er stand die ganze Zeit in der Garage. Hab mich aber anderweitig schlau gemacht: Hänger abmelden, zum TÜV fahren und wieder zulassen - kommt billiger als eventueller Aufschlag beim TÜV.
Sara
Hallo Zusammen!
Entschuldigung, dass ich hier schreibe, aber wahrscheinlich wird diese Information für Euch interessant.
Ich habe 2 Gutscheine gewonnen, aber ich habe kein Auto, deshalb brauche ich das nicht.
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P.S. Aber ich würde Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir würdet vorsagen, wo kann man solche Gutscheine aber nur für die Technik (z.b Handy, Laptop...) bekommen? Genau solche Gutscheine würde ich gern haben
Beste Grüße
W H
Keine Angst eine Strafe bekommt Du nur wenn Du den Hänger auf öffentlichen Straßen bewegst. Angemeldet ist er, frag die Polizei ob vielleicht ein roten Nummernschild zum TÜV notwendig ist. Ansonsten hast Du kein Problem und bekommst auch eine 2 Jahres Plakette wenn alles in Ordnung ist.
Berni
Oh nein, du bekommst eine spürbare Strafe aufgebrummt ! Sollte dir eigentlich bekannt sein.